Der Deutsche Nationalpreis für Buch und Film war ab 1934 die höchste Auszeichnung des NS-Regimes für Autoren und Filmschaffende. Der Preis wurde am 9. April 1933 gestiftet und galt zu dem Zeitpunkt noch nicht als Gegenpreis zum Nobelpreis, da dessen Annahme erst ab 1937 für deutsche Staatsbürger verboten war. Dennoch wurden lediglich ein Autor und ein Filmschaffender pro Jahr geehrt, also analog zum Nobelpreis. Er bestand aus zwei Teilpreisen, dem Nationalen Buchpreis (auch Stefan-George-Preis) und dem Nationalen Filmpreis.
Der mit 12.000 Reichsmark (in heutiger Kaufkraft rund 68.000 €) dotierte Preis war Teil der Propaganda der Nationalsozialisten und wurde nur an regimetreue Persönlichkeiten verliehen. Die Verleihung fand jährlich im Rahmen der Feierlichkeiten zum „nationalen Feiertag des deutschen Volkes“ am 1. Mai auf einer Festsitzung der Reichskulturkammer statt.
Ausgezeichnet werden durften nur Deutsche und nur solche Werke, die bereits erschienen waren. Stifter war 1933 das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda. Die fünfköpfige Jury wurde vom Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda Joseph Goebbels ernannt.
Ab dem Kriegsbeginn wurde der Preis nicht mehr vergeben.