Internationales Privatrecht

Das internationale Privatrecht (Abkürzung: IPR) beschäftigt sich mit der Frage, welche nationale Rechtsordnung auf einen rechtlichen Sachverhalt anzuwenden ist, der Bezüge zu den Rechtsordnungen mehrerer Staaten aufweist.

Es ist als Kollisionsrecht vom materiellen Recht abzugrenzen, das rechtliche Sachverhalte mit Bezügen zu mehreren Rechtsordnungen unmittelbar regelt. Hierzu zählen zum Beispiel Rechtsvorschriften für Im- und Exportverträge. Es ist außerdem vom materiellen Recht abzugrenzen, das länderübergreifend, d. h. in mehreren Rechtsordnungen gilt. Dazu gehört etwa das einheitliche UN-Kaufrecht. Zu unterscheiden ist das IPR schließlich von anderen Kollisionsrechten wie zum Beispiel dem internationalen Strafrecht und dem internationalen Steuerrecht.

Kollisionsrecht und Sachrecht

Die auch für Juristen komplizierte Materie ist regelmäßig dann anwendbar, wenn durch Auslandsberührung verschiedene Rechtsordnungen aufeinandertreffen (kollidieren). Die jeweilige Kollisionsnorm bestimmt dann entweder die anzuwendende Sachnorm, oder verweist auf die Kollisionsnorm eines anderen Staates; in letzteren Fällen ergibt sich die Möglichkeiten der Rückverweisung und der Weiterverweisung. Dabei unterscheidet man zwischen der unvollkommenen und vollkommenen Kollisionsnorm.

Nationales Recht

Anders als es die Bezeichnung nahelegt, ist das internationale Privatrecht an sich nicht internationales, sondern oftmals nationales innerstaatliches Recht. Jede staatliche Rechtsordnung hat deshalb grundsätzlich ihr eigenes internationales Privatrecht (wobei das IPR innerhalb der EU weitgehend vereinheitlicht wurde). Dem nationalen Gesetzgeber ist der jeweilige Anknüpfungspunkt freigestellt, sodass ein Rechtsverhältnis nach dem jeweiligen internationalen Privatrecht eines Staates unterschiedlichen – sogar gegensätzlichen – Sachnormen unterliegen kann.

Geschichte

Rechtslage in einzelnen Ländern

Zur Rechtslage in einzelnen Ländern siehe:

Literatur

Einführungen

Umfassende Darstellungen