Nebenberuf

Der Begriff Nebenberuf bezeichnet in der Alltagssprache die Ausübung eines weiteren Berufs neben einem Hauptberuf.

Im englischsprachigen Raum wird eine berufliche Entwicklung, die verschiedene Berufe umfasst, teils auch als slash career (wörtlich: Schrägstrich-Karriere) bzw. portfolio career (wörtlich: Portfolio-Karriere) bezeichnet.

Rechtliches

Abzugrenzen ist der alltagssprachliche Begriff Nebenberuf von rechtlichen Begriffen wie der nebenberuflichen Tätigkeit oder Nebentätigkeiten:

Bei Erhalt einer Erwerbsminderungsrente gilt eine Hinzuverdienstgrenze, die von dem Grad der Erwerbsminderung abhängig ist, wobei eine geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Entgelt bis zu 450 € für eine gewährte Erwerbsminderungsrente unschädlich ist. Bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze wird die Erwerbsminderungsrente gekürzt oder ggf. nicht mehr gewährt.

Personen

Einzelne Personen wurden erst durch ihren Nebenberuf weit bekannt.

Mit den Nebenberufen des Schriftstellers beziehungsweise Forschers erlangten zum Beispiel Franz Kafka und Albert Einstein Weltrang. Zur kommerziell erfolgreichsten Autorin wurde Joanne Rowling neben ihrer Teilzeitarbeit im Hauptberuf.

Hat jemand neben einem ersten, hauptsächlich dem Lebensunterhalt dienenden Beruf eine andere Berufung oder einen weiteren, möglicherweise stärker den eigenen Neigungen entsprechenden (Neben-)Beruf – etwa als Künstler, Dichter, Schriftsteller, Musiker oder Sportler –, so spricht man bei ersterem Beruf oft von einem „Brotberuf“.

Wiktionary: Nebenberuf – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. ↑ Steuerfreie Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit; Anwendungsschreiben zu § 3 Nummer 26a und 26b EStG. BMF, 21. November 2014, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 18. April 2015; abgerufen am 8. April 2015.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  2. ↑ Grenzen im bestehenden Arbeitsverhältnis: Nebentätigkeit und Wettbewerbsverbot. IHK Darmstadt, abgerufen am 5. Juli 2014.
  3. ↑ Nebentätigkeit. Bundesministerium des Innern, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 3. Februar 2014; abgerufen am 1. Februar 2014.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  4. ↑ Rente bei voller Erwerbsminderung, Abschnitt „Erwerbsminderungsrente und Nebenjob“. Deutsche Rentenversicherung, abgerufen am 7. April 2015.
  5. ↑ Erwerbsminderungsrente und Minijob. Abgerufen am 7. April 2015.