Eine vorgezogene Neuwahl ist eine Wahl nach der Auflösung eines Parlaments im Zuge der vorzeitigen Beendigung der Legislaturperiode.
Die meisten Staaten haben eine Vorgehensweise zum Auflösen des Parlaments in der Verfassung geregelt. In vielen kann dies das Staatsoberhaupt unter bestimmten Voraussetzungen veranlassen. In manchen Ländern kann sich aber auch das Parlament selbst auflösen, in anderen kann dies auch das Volk herbeirufen. Einige Demokratien, wie Norwegen, die Schweiz und die USA, kennen vorgezogene Neuwahlen hingegen nicht.
| Vorgezogene Bundestagswahlen |
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Das Grundgesetz sieht zwei Möglichkeiten vor, die zu vorgezogenen Neuwahlen führen können: Nach Art. 68 Abs. 1 kann der Bundespräsident den Bundestag auf Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen auflösen, sofern dieser bei einer Vertrauensfrage keine Mehrheit im Parlament gefunden hat. Im Falle eines erfolgreichen konstruktiven Misstrauensvotums erlischt das Recht zur Auflösung des Bundestages. Wird ein Bundeskanzler gemäß Art. 63 Abs. 4 mit relativer, aber nicht mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Bundestages gewählt, so kann der Bundespräsident den Bundestag ebenfalls auflösen. Ein Selbstauflösungsrecht des Bundestages gibt es nicht, wird aber diskutiert. Löst der Bundespräsident den Bundestag auf, so müssen nach Art. 39 Abs. 1 Satz 3 Grundgesetz Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen stattfinden. In der preußischen Verfassung von 1850 sollten die 60 Tage dem Bestreben des Königs Grenzen setzen und ihn davon abhalten, das Parlament aufzulösen, ohne eine baldige Neuwahl anzusetzen.
Die erste vorgezogene Bundestagswahl in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland war die Bundestagswahl 1972. Vorausgegangen war ein Misstrauensvotum gegen Willy Brandt im April 1972, bei dem, falls es konstruktiv ausgegangen wäre, Rainer Barzel (CDU) zum Bundeskanzler gewählt worden wäre. Es scheiterte an zwei fehlenden Stimmen. Dabei war mindestens die Stimme gegen Barzel von Julius Steiner (CDU) durch das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) gekauft worden (Steiner-Wienand-Affäre). Trotz der erfolgreichen Abstimmung besaß die Koalition keine handlungsfähige Mehrheit mehr, sodass Bundespräsident Gustav Heinemann nach einer negativ beantworteten Vertrauensfrage Brandts den Bundestag auflöste.
1982 löste sich mitten in der Legislaturperiode die FDP aus der sozialliberalen Koalition, um eine Regierung mit der CDU zu bilden. Helmut Kohl wurde zum Bundeskanzler gewählt. Eine Neuwahl des Bundestages sollte die neue Koalition legitimieren. Die Koalition wählte die gescheiterte Vertrauensfrage zur Herbeiführung der Neuwahlen. Über die Vertrauensfrage stimmte das Parlament am 17. Dezember 1982 ab. Obwohl erst am Tag zuvor der gemeinsame Bundeshaushalt für 1983 beschlossen worden war, sprach das Parlament dem Kanzler das Vertrauen nicht aus. Nach heftigen Diskussionen über die Verfassungsmäßigkeit dieses Vorganges entschied sich der Bundespräsident Karl Carstens dafür, die Auflösung des Bundestages anzuordnen und Neuwahlen für den 6. März 1983 auszuschreiben. Die Bundestagswahl vom 6. März 1983 konnte die CDU/CSU klar für sich entscheiden, die FDP blieb trotz innerparteilicher Auseinandersetzungen und schwerer Verluste Koalitionspartner.
Unmittelbar nach der Wahlniederlage der SPD bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2005 kündigte der Bundes- und Fraktionsvorsitzende Franz Müntefering eine Neuwahl an. Er begründete dies damit, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die rot-grüne Bundesregierung nicht mehr erkennbar sei. Bundeskanzler Gerhard Schröder richtete die Vertrauensfrage an das Parlament, das ihm mit dem Votum vom 1. Juli 2005 das Vertrauen vorenthielt. Anschließend schlug der Kanzler Bundespräsident Horst Köhler die Auflösung des Bundestags vor. Dieser löste am 21. Juli 2005 den 15. Deutschen Bundestag auf und ordnete die Neuwahl an. Die Verfassungsmäßigkeit dieses Verfahrens wurde wie 1982 in Frage gestellt, wurde aber vom Bundesverfassungsgericht als verfassungskonform bestätigt. Bei der Bundestagswahl 2005 am 18. September 2005 verlor die rot-grüne Koalition ihre Mehrheit.
Infolge des Bruchs der Ampelkoalition 2024 löste Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am 27. Dezember 2024 den Bundestag auf und verkündete eine Neuwahl für den 23. Februar 2025.
Auf Landesebene ist, anders als auf Bundesebene, auch die Möglichkeit der Selbstauflösung des Parlaments verbreitet.
Beispiele für vorgezogene Neuwahlen auf Landesebene waren die Bürgerschaftswahlen in Hamburg im Dezember 1982, 1987, 1993, 2004 und 2011, die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin 1948, die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus 1950, 1981, 1990 und 2001, die Landtagswahl in Hessen 2009 sowie die Landtagswahl in Niedersachsen 2017. Die Landtagswahl in Schleswig-Holstein 2012 war die zweite vorgezogene Neuwahl in Folge, nachdem bereits für die Landtagswahl 2009 aufgrund einer Vertrauensfrage des Ministerpräsidenten der Landtag vor dem regulären Ablauf der Legislaturperiode aufgelöst wurde. Auch die Landtagswahl 1988 war eine vorgezogene Neuwahl.
Im Vereinigten Königreich löst der König das Unterhaus (House of Commons) auf Vorschlag des Premierministers auf, spätestens jedoch etwa 5 Jahre nach der vorherigen Wahl. Die Neuwahlen finden innerhalb von 25 Arbeitstagen nach der Auflösung des Parlaments statt, weshalb historisch gesehen vorgezogene Neuwahlen im Vereinigten Königreich sehr häufig sind, da sie der Premierminister typischerweise dann in die Wege leitet, wenn es aufgrund der politischen Stimmung und Umfragen so erscheint, als könne seine Partei die Neuwahlen für sich entscheiden.
Die folgenden Wahlen wurden durch eine freiwillige Entscheidung der Regierung weniger als vier Jahre nach der vorherigen Wahl anberaumt: