Nichtwissen
Nichtwissen
ist
Ungewissheit
, ein bewusst wahrgenommener Mangel an Wissen.
Ignoranz
, ein unbewusster Mangel an Wissen (auch „Unkenntnis“).
Bestreiten mit Nichtwissen
, das Bestreiten einer von der Gegenseite hervorgebrachten Aussage in einem Zivilprozess ohne Beweis des Gegenteils (
§ 138 Abs. 4 ZPO
).
in Gestalt des
Rechts auf Nichtwissen
eine Ausprägung des Persönlichkeitsrechts.
eine philosophische
Geisteshaltung
, vgl. „
Ich weiß, dass ich nichts weiß!
“.
Dies ist eine
Begriffsklärungsseite
zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.