Nihil obstat (lateinisch für „es steht nichts entgegen“) bedeutet vor allem in kirchlichen Verfahren der katholischen Kirche eine Art Unbedenklichkeitserklärung:
bei der Erteilung einer kirchlichen Druckerlaubnis, siehe Imprimatur
bei der Erteilung einer Lehrerlaubnis, siehe Missio canonica
Römisches Nihil obstat, Zustimmung des Heiligen Stuhls zur Neubesetzung des Lehrstuhls einer katholisch-theologischen Fakultät