| Nobelversammlung | |
|---|---|
| Gründung | 1977, erste Sitzung 1978 |
| Sitz | Solna bei Stockholm, Schweden |
| Mitglieder | 50 |
| Website | nobelprizemedicine.org |

Die Nobelversammlung (schwedisch Nobelförsamlingen vid Karolinska Institutet) ist die für die Vergabe des Nobelpreises für Physiologie oder Medizin zuständige Organisation am Karolinska-Institut in Solna bei Stockholm. Sie besteht aus 50 gewählten Professorinnen und Professoren des Instituts und ist rechtlich und finanziell von diesem unabhängig.
Das von der Nobelversammlung gewählte Nobelkomitee für Physiologie oder Medizin prüft die eingegangenen Nominierungen, holt wissenschaftliche Gutachten ein und unterbreitet der Versammlung Vorschläge für die Preisvergabe. Die endgültige Entscheidung über die Preisträger trifft die Nobelversammlung durch Mehrheitswahl.
Die Zuständigkeit für den Medizin-Nobelpreis geht auf das Testament Alfred Nobels von 1895 zurück, das die Preisvergabe dem Karolinska-Institut übertrug. Diese Aufgabe wurde zunächst von dessen Professorenkollegium und später von der medizinischen Fakultät wahrgenommen. Angesichts einer geplanten Hochschulreform und veränderter Vorschriften über den Zugang zu staatlichen Unterlagen wurde 1977 die heutige Nobelversammlung als eigenständige Organisation eingerichtet. Die Statuten der Nobelstiftung weisen ihr die dem Karolinska-Institut testamentarisch übertragenen Aufgaben ausdrücklich zu.
Alfred Nobel bestimmte in seinem am 27. November 1895 in Paris unterzeichneten Testament das Karolinska-Institut zur Vergabeinstitution für den Nobelpreis für Physiologie oder Medizin. Zusammen mit den am 29. Juni 1900 von der schwedischen Regierung genehmigten Statuten der Nobelstiftung bildete das Testament die rechtliche Grundlage für die Nobelpreisvergabe. Der erste Medizin-Nobelpreis wurde 1901 an Emil von Behring verliehen.
Die Auswahl der Preisträger oblag zunächst dem gesamten Professorenkollegium des Karolinska-Instituts, dem 1901 insgesamt 19 Professoren angehörten. Die wissenschaftliche Vorbereitung der Entscheidungen übernahm ein dreiköpfiges Nobelkomitee, dessen Vorsitz der Rektor des Instituts führte. Das Komitee prüfte die Nominierungen und unterbreitete dem Professorenkollegium Vorschläge; die endgültige Entscheidung lag bei diesem. Der Wissenschaftshistoriker Ragnar Björk beschreibt das Verhältnis zwischen beiden Gremien als einen Aushandlungsprozess, in dem das Professorenkollegium von den Empfehlungen des Komitees abweichen konnte.
Zu den frühen Auseinandersetzungen gehörte die Frage, ob Mittel für ein eigenes Forschungsinstitut angespart werden sollten. Jöns Johansson, der als einziges Mitglied der medizinischen Fakultät mit Alfred Nobel zusammengearbeitet hatte, setzte während seiner Zugehörigkeit zum Nobelkomitee über mehrere Jahre hinweg die Nichtvergabe des Preises durch, um Mittel für den Bau eines Nobel-Forschungsinstituts zurückzulegen. Das geplante Institut sollte wissenschaftliche Entdeckungen überprüfen, die für eine Auszeichnung vorgeschlagen worden waren.
Ein eigener Sekretär des Nobelkomitees wurde erst 1918 mit Göran Liljestrand gewählt. Er übte das Amt 42 Jahre lang aus. Nach der rückblickenden Darstellung von Jan Lindsten und Nils Ringertz war die langjährige Konzentration der Nobelpreisarbeit auf eine einzelne Person einer von mehreren Faktoren, die später organisatorische Veränderungen veranlassten.
Im Laufe des 20. Jahrhunderts wuchsen das Karolinska-Institut und die Zahl seiner Forschungs- und Lehrgebiete erheblich. Die für die Auswahl der Nobelpreisträger zuständige medizinische Fakultät zählte 1970 bereits 61 ordentliche Professoren. Eine geplante Hochschulreform sah vor, weitere Hochschullehrer, insbesondere Dozenten und Lektoren, in die Fakultät einzubeziehen. Dadurch hätte sich ihre Mitgliederzahl auf mehr als 200 erhöht. Nach der Darstellung von Lindsten und Ringertz hätte diese Vergrößerung die komplexen wissenschaftlichen Erörterungen erschwert oder unmöglich gemacht, die für die Auswahl der Nobelpreisträger erforderlich waren.
Ein zweiter Reformgrund betraf die Vertraulichkeit des Auswahlverfahrens. In den 1970er Jahren wurden Änderungen der schwedischen Vorschriften über den Zugang zu Dokumenten staatlicher Einrichtungen vorbereitet. In Schweden genießt das Öffentlichkeitsprinzip Verfassungsrang. Dieses Prinzip besagt, dass alle behördlichen Dokumente eingesehen werden können, sofern sie nicht ausdrücklich per Gesetz als geheim klassifiziert werden. Da das Karolinska-Institut eine staatliche Hochschule war, sahen die Verantwortlichen dadurch die Geheimhaltung der Nobelberatungen gefährdet. Die geplante Erweiterung des Entscheidungsgremiums und die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen führten 1977 zur Einrichtung der Nobelversammlung als eigenständiger Organisation.
Die neue Versammlung blieb eng mit dem Karolinska-Institut verbunden, war jedoch rechtlich und finanziell von der Hochschule und vom schwedischen Staat unabhängig. Die Finanzierung übernahm vollständig die Nobelstiftung. Die Neuordnung trennte damit die Zuständigkeit für die Nobelpreisvergabe von der staatlichen Hochschulorganisation.
Indem die eigentliche Entscheidungsfindung in ein privates Gremium des Karolinska-Instituts verlagert wurde (aber nicht in einen Teil davon), ist es möglich, die von der Nobel-Stiftung festgelegten Regeln für den Nobelpreis zu befolgen, einschließlich der Wahrung der Vertraulichkeit aller Dokumente und Verfahren für einen Zeitraum von mindestens 50 Jahren. Auch die rechtliche Möglichkeit, die Entscheidungen zum Beispiel vor Verwaltungsgerichten anzufechten, entfällt.
Die beiden anderen Nobelpreisvergabestellen in Schweden, die Königlich Schwedische Akademie der Wissenschaften und die Schwedische Akademie, sind rechtlich gesehen private Organisationen (obwohl sie königliche Schirmherrschaft genießen) und mussten daher keine besonderen Vorkehrungen treffen, um den Bestimmungen der Nobelpreisstiftung folgen zu können.
Nach der institutionellen Neuordnung von 1977 wurde die Nobelversammlung 1978 als neues Entscheidungsgremium konstituiert. Die Aufgaben, die Alfred Nobels Testament ursprünglich dem Karolinska-Institut zugewiesen hatte, werden nach § 2 der Statuten der Nobelstiftung von der Nobelversammlung wahrgenommen.
Bis 1984 waren alle Professoren des Karolinska-Instituts Mitglieder der Versammlung. Seither ist die Mitgliedschaft auf 50 Karolinska-Professoren beschränkt. Scheidet ein Mitglied aus, wählen die verbleibenden Mitglieder ein neues Mitglied aus dem Kreis der Karolinska-Professoren.
Die Statuten der Nobelversammlung wurden am 7. April 1994 von der schwedischen Regierung genehmigt. In der historischen Darstellung von Lindsten und Ringertz aus dem Jahr 2001 wird die Versammlung als Gremium aus 50 aktiven Professoren des Karolinska-Instituts beschrieben, das seine Mitglieder selbst wählt.