Offene Ganztagsschule

Die Offene Ganztagsschule orientiert sich im Gegensatz zur gebundenen Ganztagsschule überwiegend an der klassischen Unterrichtsstruktur der Halbtagsschule und bietet nach dem Unterricht ein zusätzliches, freiwilliges Nachmittagsprogramm. Jeweils zu Beginn des Schuljahres entscheiden die Eltern, welches Nachmittagsangebot ihre Kinder wahrnehmen. Die teilgebundene Ganztagsschule ist eine Mischform mit Teilnahmepflicht an einigen Nachmittagen. Oft übernehmen freie Träger diese Form der Betreuung. Ab dem Schuljahr 2026/27 hat jedes Grundschulkind einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.

Inhalte

Gängige Inhalte der Offenen Ganztagsschule:

Die Ganztagsschule soll keine „Halbtagsschule mit Suppenausgabe“ sein. Vielmehr soll sie die alte pädagogische Vorstellung nützen, näher an der Wirklichkeit der Kinder zu sein.

Das pädagogische Konzept

Das pädagogische Konzept wird in der Regel von Schulleitung und Träger gemeinsam erstellt. Die folgenden Punkte finden dabei durchgängig besonders Beachtung:

Kosten

Die Finanzierung der Kosten ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.

In einigen Bundesländern, so zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, erheben die Kommunen als Schulträger einen Elternbeitrag und haben diesbezüglich Gestaltungsfreiheit. Meist geschieht dies mit einer sozialen Komponente (Staffelung des Elternbeitrages nach Einkommen und/oder Ermäßigung für Geschwisterkinder). Dies wird in den einzelnen Kommunen sehr unterschiedlich gehandhabt. In der Regel zahlen die Eltern zusätzlich noch den Beitrag für das Mittagessen.

In anderen Bundesländern, etwa Niedersachsen, werden die Personalkosten der Ganztagsschulen – und somit die Kosten der über den regulären Unterricht hinausgehenden Angebote – finanziert durch das Land. Nehmen Schüler am Mittagessen teil, so wird dies durch Eltern gezahlt. Einige Schulträger finanzieren hierbei einen Teilbetrag, im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets können bis zu 100 % der Kosten des Mittagessens durch den Schulträger übernommen werden.

Die Bundesregierung unterstützte mit dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ (2003–2009) den Auf- und Ausbau von mehr Ganztagsschulen. Finanziert wurden hiermit insbesondere bauliche Maßnahmen.

Förderung der Offenen Ganztagsschule in Nordrhein-Westfalen

Personal

Um eine qualifizierte Arbeit zu gewährleisten, wurde im Konzept der Offenen Ganztagsschulen als Leitung eine pädagogische Fachkraft (Erzieher, Sozialpädagoge, Lehrer etc.) vereinbart. Diese pädagogische Fachkraft wird von mehreren Kräften mit pädagogischem Hintergrund, wie z. B. Musik- und Tanzpädagoginnen, Künstlerinnen aus dem Bereich Darstellung und Gestaltung, psychologischem Fachpersonal, Übungsleiterinnen, pädagogisch qualifizierten Eltern, ehrenamtlich tätigen Personen, Studierenden und Schülern unterstützt. Zusätzlich ist jede Schule verpflichtet, einen bestimmten Stundensatz, in der Regel 0,1 Lehrerstelle je 25 Kinder, in der Ganztagsschule abzuleisten. Des Weiteren werden Kooperationspartner für die außerschulischen Angebote geworben, die das Angebot der Freizeitgestaltung erweitern.

Die Zusammensetzung des Personals wird von einigen Autoren kritisch gesehen – durchgängig durch alle Bundesländer. Die Hauptkonfliktlinien verliefen zwischen dem Lehrpersonal der Schule einerseits und dem Personal im Ganztagsbereich andererseits. Das Lehrpersonal gelte als innovationsfeindlich. Die Lernwelt der Institution sei keine Lebenswelt für die Kinder. Der Unterricht sei überdies zu kopflastig. Die faktische Einflussnahme der Mitarbeiter im Offenen Bereich auf den Gesamtkomplex Schule sei formal zwar erwünscht, jedoch faktisch nicht gegeben. Mitarbeit ohne echte Mitbestimmung, meinen Appel und Rutz, schaffe Probleme. Allein die Tatsache, dass die Mitarbeiter unterschiedliche Qualifikationen vorzuweisen hätten, erzeuge einen erhöhten Beratungsbedarf untereinander; die Folge daraus sei u. a. die erhöhte Häufigkeit von Konflikten.

Die Bezahlung der Lehrer verstelle ihnen den Blick für die Situation der übrigen Mitarbeiter; sie brächten wenig Verständnis für sie auf.

Gestaltung des Angebots

Das Angebot der Offenen Ganztagsschule richtet sich besonders an die Bedürfnisse berufstätiger und alleinerziehender Erziehungsberechtigter. Hugo-Christian Dietrich macht praktische Vorschläge:

Weiterhin böten sich auch außerschulische Aktivitäten an:

Es lassen sich jeweils Projekte aus der konkreten Lebenswelt der Kinder entwickeln, wenn man sich mit ihrer sozialen und kulturellen Welt auseinandersetzt.

Vorteile

Grundsätzlich haben die Offenen Ganztagsschulen große Vorteile gegenüber den gängigen Schulen:

Literatur

Einzelnachweise

  1. ↑ Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026. Abgerufen am 21. März 2022.
  2. ↑ Stefan Appel: Konzeptionsvielfalt und Raumprogramm der Ganztagsschulen erfordern den verstärkten Einsatz der Medien. In: Stefan Appel u. a.: Jahrbuch Ganztagsschule – Investitionen in die Zukunft – 2005. 4. Auflage. Wochenschau-Verlag, Schwalbach 2004, S. 40–47.
  3. 1 2 3 4 Norbert Kühne: Ganztägig und offen – die Arbeit der Offenen Ganztagsgrundschule in: Katrin Zimmermann-Kogel, Norbert Kühne: Praxisbuch Sozialpädagogik, Band 3. Bildungsverlag EINS, Troisdorf 2007, ISBN 978-3-427-75411-4, S. 193–208, hier S. 197.
  4. ↑ Gute Bildung in Ganztagsschulen. Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, abgerufen am 1. April 2017.
  5. ↑ Runderlass Nr. 8.2
  6. 1 2 Stefan Appel, Georg Rutz: Handbuch Ganztagsschule – Praxis Konzepte Handrechungen. 4. Auflage. Wochenschau Verlag, Schwalbach 2004.
  7. ↑ Praktisches Lernen, soziales Engagement und Praktische Ethik in der Ganztagsschule Vermoor. In: Stefan Appel, Georg Rutz: Handbuch Ganztagsschule – Praxis Konzepte Handrechungen. 4. Auflage. Wochenschau Verlag, Schwalbach 2004.
  8. ↑ Ulf Preuß-Lausitz: Ganztagsschulen gestalten. In: Hessische Lehrerzeitung 10/2005.