Der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) (bis 2005: OPS-301) ist die deutsche Modifikation der Internationalen Klassifikation der Prozeduren in der Medizin (ICPM) und die amtliche Klassifikation für die Verschlüsselung von Operationen, Prozeduren und allgemein medizinischen Maßnahmen. Sie dient der Leistungssteuerung, dem Leistungsnachweis und als Grundlage der Leistungsabrechnung, insbesondere für stationäre Leistungen nach G-DRG.
Herausgeber ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit. Bis 2020 wurde der OPS vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) herausgegeben, das am 26. Mai 2020 im BfArM aufging.
Zur Abrechnung nach DRG ist neben dem OPS die Verschlüsselung der Diagnosen nach der jeweils gültigen Fassung der ICD-10-GM erforderlich. Beide Aufgaben werden in Krankenhäusern häufig von speziell geschulten Kodierfachkräften wahrgenommen.
Grundlage für den OPS war das niederländische ICPM-DE, woraus die Klassifikation Operationsschlüssel nach §301 SGB V (OPS-301) entstand. OPS-301 Version 1.0 wurde am 14. Oktober 1994 bekannt gemacht und trat am 1. Januar 1995 in Kraft. OPS-301 war zwar ursprünglich nur eine Untermenge der ICPM, wurde aber seit der Version 2.0 (gültig im Jahr 2001) um eine erhebliche Anzahl nationaler Kodes erweitert. Einen enormen Bedeutungszuwachs erhielt die OPS-Klassifikation mit der Einführung von Fallpauschalen nach dem DRG-System (Diagnosis Related Groups) im Jahr 2004.
Mit der Version OPS 2005 entfiel das vorher gängige Suffix „-301“, da die Anwendung des OPS seit dieser Ausgabe nicht mehr auf § 301 SGB V beschränkt ist, sondern auch ambulante Operationen im Krankenhaus (§ 115b SGB V) und die ambulante Versorgung durch niedergelassene Ärzte (§ 295 SGB V) umfasst.
Seit der Auflösung des DIMDI im Jahr 2020 wird der OPS vom BfArM fortgeführt.
Der OPS ist eine monohierarchische Klassifikation. Er gliedert sich in sechs Prozedurenkapitel, die nicht fortlaufend nummeriert sind:
Die Kapitel sind in Bereiche und Gruppen unterteilt, die Kodes selbst sind bis zu sechsstellig aufgebaut: Die ersten drei Stellen sind numerisch, die vierte Stelle alphanumerisch, die fünfte und sechste Stelle numerisch beziehungsweise x (sonstige Prozeduren) oder y (nicht näher bezeichnet). Mit jeder Stelle steigt der Grad der Differenzierung, etwa von 5-31 (Andere Larynxoperationen und Operationen an der Trachea) über 5-314 (Exzision, Resektion und Destruktion der Trachea) und 5-314.1 (Resektion) bis 5-314.11 (Mit End-zu-End-Anastomose).
Die Gliederung folgt topographischen Gesichtspunkten und nicht der Einteilung in ärztliche Fachgebiete. Ein- und Ausschlussregeln sowie Hinweise stehen jeweils auf der höchstmöglichen Hierarchieebene. Bei einem Wechsel des Operationsgebiets und bei intraoperativen Komplikationen ist eine Mehrfachnotierung vorgesehen.
Der Umfang der Klassifikation ist über die Jahre deutlich gewachsen: Die Version 2027 umfasst rund 39.000 endständige und übergeordnete Kodes, die Version 2010 rund 30.500.
Der OPS wird jährlich neu herausgegeben; die jeweilige Version gilt vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Vorschläge zur Weiterentwicklung können im Vorschlagsverfahren eingebracht werden, das jährlich von Dezember bis Ende Februar läuft. Die Vorabfassung des Systematischen Verzeichnisses erscheint im Sommer, die endgültige Fassung im Herbst des Vorjahres; unterjährige Korrekturen werden im Newsletter Kodiersysteme Aktuell bekanntgegeben.
Neben dem Systematischen Verzeichnis wird ein Alphabetisches Verzeichnis veröffentlicht, das Bezeichnungen von Prozeduren den Kodes zuordnet.
Der OPS wird verwendet
An einzelne OPS-Kodes sind Strukturvoraussetzungen geknüpft, deren Erfüllung der Medizinische Dienst prüft. Grundlage dieser Prüfungen ist die LOPS-Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund, die zum 1. August 2026 in Kraft getreten ist und neben den OPS-Strukturmerkmalen auch die Qualitätskriterien der Leistungsgruppen nach § 135e SGB V umfasst.