Das Oberzensurgericht war ein Gericht in Preußen, das als Nachfolger des Oberzensurkollegiums von 1843 bis 1848 existierte.
Nach den Karlsbader Beschlüssen wurde unter Friedrich Wilhelm III. mit der preußischen Zensur-Verordnung vom 18. Oktober 1819 das Oberzensurkollegium geschaffen, das für die Überwachung und Genehmigung von Veröffentlichungen zuständig war und der Innenverwaltung unterstand. Im Zuge der Reform der preußischen Zensurverwaltung unter Friedrich Wilhelm IV. wurde das Oberzensurkollegium abgeschafft und im Sommer 1843 das von der Innenverwaltung unabhängige Oberzensurgericht gegründet, das dem preußischen Justizministerium unterstellt war. Es fungierte für die inländische Presse und Publizistik in der oberen Instanz als richterliche Behörde mit abschließender Entscheidungskompetenz über zuvor von Zensoren, die der Innenverwaltung unterstellt waren, verhängte Druckverbote und Konzessionsverluste. Das Gericht bestand aus einem Präsidenten und mindestens acht Mitgliedern. Ein zuständiger Staatsanwalt wurde vom König ernannt. Das Gericht hielt seine Sitzungen im königlichen Schloss. Die Registratur befand sich in der Leipziger Straße 55, dem Palais Hardenberg. Infolge der Aufhebung der Zensur am 17. März 1848 wurde das Oberzensurgericht aufgelöst.