Obligation (lat. obligare ‚anbinden‘, ‚verpflichten‘) steht für:
obligat (im Sinne von „vorgeschrieben“) steht in der Musik für:
- obligate Stimme, darf nicht weggelassen werden (Gegensatz: ad libitum)
- obligate Besetzung: Ein vorgesehenes Instrument darf nicht durch ein anderes ersetzt werden.
- obligates Akkompagnement, als selbstständige Stimme auskomponierte Begleitung oder vorgeschriebene Instrumentation
obligat (im Sinne von „ohne Ausnahme“) steht in Biologie und Medizin für:
Siehe auch:
- Obligo, vertragliche Verpflichtung oder Zahlungsverpflichtung
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Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.