Obmann (Fechten)

Als Obmann bzw. Obfrau (Mehrzahl: Obleute) wird beim Fechten der Kampfrichter bezeichnet, der mit der Leitung des Gefechts betraut ist.

Jedes Turniergefecht wird von einem Kampfleiter geleitet.

Aufgaben

Entscheidung über Treffer

Heute steht dem Obmann ein Trefferanzeigegerät (Melder) zur Verfügung. Der Melder zeigt das Aufkommen eines gültigen oder ungültigen Treffers an. Der Obmann darf keine Treffer geben, die nicht vom Meldegerät angezeigt werden.

Früher unterstützten den Obmann zu diesem Zweck vier Seitenrichter, wobei je zwei Seitenrichter einen Fechter beobachtet haben. Um das Aufkommen eines Treffers zu beurteilen, befragte der Kampfrichter die für den betreffenden Fechter zuständigen Seitenrichter, die mit „Ja“, „Ja, ungültig!“, „Nein, kein Treffer“ oder „Enthaltung“ antworten mussten. Die Seitenrichter hatten je eine Stimme, der Obmann 1½ Stimmen, so dass die Seitenrichter den Obmann überstimmen konnten, wenn sie sich beide einig waren.

Berufungsmöglichkeiten

Gegen Entscheidungen des Obmanns ist die Berufung beim Technischen Direktorium möglich, soweit es um Regelauslegungen geht. Gegen die Tatsachenfeststellung ist keine Berufung möglich, hier ist die Entscheidung des Kampfleiters endgültig.

Positionierung

Der Obmann steht auf der dem Meldegerät gegenüber liegenden Seite der Fechtbahn, so dass er das Meldegerät und beide Fechter sehen kann. Er kann und muss sich parallel zur Bahn mit den Fechtern mitbewegen, um weiterhin Meldegerät und Fechter beobachten zu können.

Seitenrichter

Bei Gefechten ohne elektrische Trefferanzeige kann der Obmann von vier Seitenrichtern unterstützt werden.

Aufgabe

Positionierung

Die Seitenrichter werden auf beiden Seiten des Obmanns und beiderseits der Bahn aufgestellt und verfolgen das Gefecht in seiner Gesamtheit. Dabei beobachten sie jeweils den gegenüber stehenden Fechter. Die Assistenten müssen jeweils nach der Hälfte des Gefechtes oder nach jeweils einem Durchgang die Seiten wechseln, damit sie nicht jeweils nur einen Fechter beobachten müssen.

Quellen

  1. ↑ FIE-Reglement. (PDF; 305 kB) t. 35, Nr. 2. Fédération Internationale d’Escrime, 16. Mai 2014, abgerufen am 20. Februar 2015 (deutsche Übersetzung).
  2. ↑ FIE-Reglement, t. 35, Nr. 2f).
  3. ↑ FIE-Reglement, t. 36, Nr. 1.
  4. ↑ FIE-Reglement, t. 36, Nrn. 3 u. 4.