Der Begriff Offensive 77 wurde sowohl von der Roten Armee Fraktion (RAF) wie auch von Medien und Ermittlungsbehörden im Zusammenhang mit den Terroranschlägen der Gruppe ab 1977 verwendet. Ziel der Anschlagsserie war die Freipressung der inhaftierten Terroristen der ersten Generation der RAF aus den Gefängnissen. Sie begann mit der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback am 7. April 1977, führte im Verlauf der Schleyer-Entführung zur Deutscher Herbst genannten Staatskrise in der Bundesrepublik Deutschland und endete am 18. Oktober 1977 mit dem Suizid der RAF-Führung in der Todesnacht von Stammheim und der Ermordung Schleyers. Teile der wesentlich von Siegfried Haag gestalteten RAF-Planung (siehe: Haag/Mayer-Papiere) waren dem Bundeskriminalamt bereits bekannt, konnten aber erst nachträglich zugeordnet werden.
RAF-Mitglied Peter-Jürgen Boock sagte dazu:
„Die für 1977 vorgesehenen Aktionen hatten ihren Schwerpunkt in der Befreiung der Gefangenen. Die Gruppe war der Auffassung, daß die Entführung einer einzelnen Person nicht ausreichen würde, um das angestrebte Ziel durchsetzen zu können. Es sollte deshalb eine zweite Person in einem zeitlich kurzen Abstand entführt werden, insbesondere um auch Gegenmaßnahmen durch die Fahndung zu vermeiden. Die beiden Aktionen sollten Schlag auf Schlag erfolgen und sich gegenseitig ergänzen.“


Nachdem einige Gründungsmitglieder und Mitglieder der ersten Generation, darunter Andreas Baader, Jan-Carl Raspe und Holger Meins am 1. Juni, Gudrun Ensslin am 7. Juni sowie Ulrike Meinhof am 15. Juni 1972 festgenommen wurden, übernahm außerhalb der JVA Stuttgart-Stammheim die „Zweite Generation“, deren wichtigstes Ziel die Befreiung der Häftlinge war. Über geschmuggelte Briefe und andere Inhaftierte war es der ersten Generation trotz der Haft möglich, die Gruppe und die Befreiungsaktion in großen Teilen zu leiten. Andreas Baader schrieb so in einem Brief aus dem Gefängnis, dass „alle Kräfte auf diesen Job zu konzentrieren“ seien.
Nach dem Scheitern früherer Versuche der Freipressung wie der Geiselnahme von Stockholm im April 1975 trafen sich Mitglieder verschiedener Kleingruppen Anfang 1976 in einem Ausbildungslager in Aden im Südjemen. Dort wurde unter der Leitung von Siegfried Haag und Verena Becker die „Offensive 77“ konzipiert, wobei Hanns Martin Schleyer bereits als potenzielles Ziel identifiziert wurde.
Die Häftlinge traten aufgrund der von ihnen als „Isolationsfolter“ beschriebenen Haftbedingungen zunächst mehrere Male in den Hungerstreik und versuchten so, Sympathien zu gewinnen. Sie forderten die Einstufung als Kriegsgefangene. Unter dem Einfluss der ersten Generation forcierte die zweite Generation außerdem einen militanten Kurs. Während des dritten Hungerstreiks in Stuttgart-Stammheim versuchte die zweite Generation allerdings, diesen zu unterbinden: „Versteht das als Befehl. [...] Wir nehmen Euch diese Waffe, weil der Kampf um die Gefangenen [...] jetzt nur unsere Sache sein kann, mit unseren Waffen entschieden wird.“ Die Entführung des CDU-Politikers Peter Lorenz durch die „Bewegung 2. Juni“ im Jahr 1975 wurde als Beispiel dafür gesehen, dass es möglich war, Gefangene durch eine Entführung freizupressen. Nachdem die Bundesregierung allerdings nicht nachgegeben hatte, als die RAF wenige Monate nach der Entführung von Lorenz versuchte, ihre inhaftierten Mitglieder durch die Geiselnahme von Stockholm zu befreien, war die Gruppe vorerst unsicher, ob eine Befreiungsaktion möglich war. Als Siegfried Haag jedoch zusammen mit Roland Mayer am 30. November 1976 in einem gestohlenen Opel Admiral festgenommen wurde, fand die Polizei die sogenannten „Haag/Mayer-Papiere“, welche Planungen zur Freipressung der Inhaftierten durch eine Abfolge ineinandergreifender Aktionen – genannt „Big Raushole“ – enthielten. Dabei konnten die Ermittler aus den verschlüsselten Dokumenten zunächst keine handfesten Informationen über kommende Anschläge oder Entführungen gewinnen. Der Plan selbst wurde „Big Raushole“, Siegfried Buback „Margarine“ und ein Ziel aus der Wirtschaft, mit dem unter anderem Geld vom Staat erpresst werden sollte, „Big Money“ genannt.
„Perspektive nach Margarine
Big Money (Vorbereitung schon jetzt)
Big Raushole – Rache!
[…] Raushole : mit W + P diskutieren
Druck machen“
Laut dem Journalisten Butz Peters sah man eine „Aktionseinheit“ vor, durch die „der Staat immer weiter weich geklopft werden“ sollte. Dass die bewaffneten Terroristen Haag und Mayer bei ihrer Festnahme nicht schossen, sorgte für Aufregung beim inhaftierten Andreas Baader. Siegfried Haag war – bis zu seiner Festnahme – beauftragt, außerhalb des Gefängnisses eine Befreiung zu ermöglichen und durchzuführen. Baader schwebte womöglich eine zweite „Geburtsstunde der RAF“, wie die gewaltsame Befreiung Baaders 1970 genannt wird, vor. Nach dem mehrmaligen Scheitern von Aktionen Haags sowie seiner Verhaftung legte man die Hoffnung auf Brigitte Mohnhaupt, die bereits Teil der ersten Generation war und die letzten sieben Monate ihrer Haftstrafe mit den Gefangenen in Stammheim verbrachte, wo sie auf die bevorstehende Position vorbereitet wurde. Mohnhaupt „räumt[e]“ nach ihrer Entlassung im Büro des RAF-Strafverteidigers Klaus Croissant „auf“, machte es zur „legalen Residenz“ der Gruppe, bevor sie in den Untergrund ging.

→siehe Siegfried Buback (Ermordung)
Am 7. April 1977, gegen 19:15 Uhr, wurde der Generalbundesanwalt Siegfried Buback auf dem Weg zum Bundesgerichtshof (Karlsruhe) an einer roten Ampel in seinem dienstlichen Wagen erschossen. Die Attentäter fuhren ein gemietetes Motorrad, der Beifahrer schoss mit einer halbautomatischen Waffe, ohne abzusteigen. Bei dem Attentat starben zudem Bubacks Fahrer Wolfgang Göbel sowie der Leiter der Fahrbereitschaft der Bundesanwaltschaft, Georg Wurster. Trotz einer Ringfahndung konnten die Täter fliehen und wurden bis heute nicht abschließend identifiziert. In den Haag/Mayer-Papieren wurde Buback aufgrund seiner Initialen – nach der Margarine-Marke SB – „Margarine“ genannt. Ein Bekennerschreiben des „Kommando Ulrike Meinhof - Rote Armee Fraktion“ begründete die Ermordung mit Bubacks angeblicher Schuld für den Tod von Holger Meins, Siegfried Hausner und Ulrike Meinhof.
Am 28. April 1977 wurden die RAF-Terroristen der ersten Generation, Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe, in Stuttgart-Stammheim zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Am 1. Juli 1977 überfielen Willy Peter Stoll und Knut Folkerts ein Waffengeschäft in Frankfurt am Main. Willy Peter Stoll überwältigte den Besitzer des Geschäfts durch mehrere Schläge mit einem Hammer. Die Terroristen flüchteten mit insgesamt 19 Feuerwaffen.
→siehe Jürgen Ponto (Ermordung)

Am 30. Juli 1977 verschaffte sich Susanne Albrecht, deren Eltern mit Jürgen Ponto und dessen Familie befreundet waren, gemeinsam mit Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar unter dem Vorwand eines Besuchs Zutritt zum Haus Pontos in Oberursel. Die RAF plante eine Entführung des Bankiers. Da die Familie Ponto kurz vor einer Reise nach Südamerika stand, beschloss die Gruppe, die Aktion alsbald zu starten. Die Gäste wurden hineingebeten, Pontos Ehefrau führte allerdings ein Telefonat und befand sich deshalb nicht unmittelbar bei der Gruppe. Ponto bewegte sich von der Terrasse ins Haus, um eine Vase für die mitgebrachten Blumen zu holen. Klar folgte ihm. Im Speisezimmer kam es zu einem Handgemenge, als Klar eine Waffe auf Ponto richtete. Dieser konnte den Arm des Angreifers von sich drängen, wobei ein Schuss abgegeben wurde. Brigitte Mohnhaupt betrat darauf den Raum und erschoss Ponto mit fünf Schüssen. Jürgen Ponto starb um 18:30 Uhr am selben Tag im Krankenhaus. Die Täter konnten mithilfe eines von Peter-Jürgen Boock gefahrenen Ford Granada flüchten. Da die Terroristen ursprünglich eine Entführung planten und die Aktion damit scheiterte, kam es nach dem Tod Pontos innerhalb der Gruppe zu Spannungen und Anschuldigungen. So soll sich Susanne Albrecht erst nach Manipulation durch die Gruppe bereiterklärt haben, das Bekennerschreiben zu unterschreiben. Damit war dieses das einzige RAF-Bekennerschreiben, welches eine Unterschrift trug.
Am 25. August 1977 misslang ein Anschlag der RAF mit einem selbstgebauten Raketenwerfer auf die Bundesanwaltschaft (Karlsruhe), da Peter-Jürgen Boock den Wecker nicht startete, der die Zündung auslösen sollte. Die Konstruktion wurde in einer privaten Wohnung installiert, die sich gegenüber der Bundesanwaltschaft befand. Die RAF-Mitglieder meldeten sich bei den Bewohnern, einem Kunstmaler und seiner Ehefrau, als Kunden für ein Wandbild an. Nachdem die Bewohner überwältigt worden waren, mussten sie gefesselt auf die Explosion warten; die Terroristen verließen die Wohnung. Nach Stunden konnten sie sich selbst befreien.
→siehe Schleyer-Entführung

Am 5. September 1977 stoppte ein Hinterhalt der RAF-Terroristen Peter-Jürgen Boock, Sieglinde Hofmann, Willy Peter Stoll und Stefan Wisniewski den Wagen (Mercedes 450 SEL) des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer sowie den zivilen Polizeiwagen (Mercedes 280 E), dessen drei bewaffnete Insassen zu Schleyers Schutz eingeteilt wurden, in Köln. Die Terroristen versperrten die Fahrbahn, indem sie einen gelben Mercedes rückwärts – von rechts – auf die Straße fuhren. Zeitgleich kippten sie einen Kinderwagen von links auf die Straße; Schleyers Fahrer bremste stark ab, wodurch der begleitende Polizeiwagen in das Fahrzeug auffuhr. Sofort eröffneten die vier RAF-Mitglieder das Feuer auf die Begleiter Schleyers, auch auf seinen unbewaffneten Fahrer: Peter-Jürgen Boock und Sieglinde Hofmann, als junges Paar getarnt, zogen zwei vollautomatische Schusswaffen (HK 43) aus einem zur Tarnung verwendeten Kinderwagen; Stefan Wisniewski feuerte von der anderen Straßenseite aus. Auf dieser Seite, hinter dem blockierenden Mercedes, stand auch Willy Peter Stoll, welcher durch die Feuerlinie Boocks auf die Motorhaube des Begleitfahrzeugs sprang und von dort aus mindestens 50 Mal mit einer Maschinenpistole (WZ 63) ins Fahrzeuginnere schoss. Nachdem die Schießerei beendet war, luden die Terroristen Schleyer in einen von Boock gesteuerten VW-Bus, betäubten ihn mit einer Kurzzeitnarkose und flohen vom Tatort. Polizeibeamte fanden kurze Zeit nach einem Notruf den Fahrer Schleyers, Heinz Marcisz, Polizeihauptmeister Reinhold Brändle sowie die Polizeimeister Helmut Ulmer und Roland Pieler tot auf.

Am Tag nach der Entführung, dem 6. September, veröffentlichte die RAF ihre Forderungen. Schleyer befand sich zu diesem Zeitpunkt im ersten Versteck in Erftstadt-Liblar. Das „kommando siegfried hausner“ gab bekannt, dass man Schleyer unter den folgenden Bedingungen freilassen würde: Die „sofortige einstellung aller fahndungsmaßnahmen – oder schleyer wird sofort erschossen“, sowie die Entlassung der Gefangenen Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Jan-Carl Raspe, Verena Becker, Werner Hoppe, Karl-Heinz Dellwo, Hanna Krabbe, Bernd Rössner, Ingrid Schubert, Irmgard Möller und Günter Sonnenberg. Diese sollten mit jeweils 100 000 D-Mark zum Flughafen Frankfurt gebracht werden. Die Terroristen fügten hinzu: „wir gehen davon aus, dass schmidt, nachdem er in stockholm demonstriert hat, wie schnell er seine entscheidungen fällt, sich bemühen wird, sein verhältnis zu diesem fetten magnaten der nationalen wirtschaftscreme ebenso schnell zu erklären“.
Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Helmut Schmidt einigte sich in Abstimmung mit der Opposition der CDU/CSU auf das weitere Vorgehen: Die Forderungen sollten nicht erfüllt werden, eine Verzögerungsstrategie sollte es möglich machen, die Geisel durch eine Fahndung zu finden und zu befreien. Die Bundesregierung forderte von den Entführern ein Lebenszeichen Schleyers und wich den Forderungen, Briefe und Aufnahmen des Entführten sowie Erklärungen im Fernsehen auszustrahlen, mehrmals aus, indem behauptet wurde, dass dies nicht rechtzeitig möglich gewesen sei. In den darauffolgenden Tagen ging das „Ringen zwischen Regierung und Entführern“ weiter. Bereits am 7. September wies die Polizeidienststelle Erftstadt die Kreispolizeibehörde Bergheim darauf hin, dass es bei der Vermietung einer Wohnung zu für die RAF typischen Gegebenheiten kam. Eine Frau bezog die Wohnung und bezahlte die Kaution in Höhe von 800 DM bar, in ihrer Handtasche befand sich „ein ganzes Bündel Geldscheine“. Der Hinweis ging jedoch verloren, wodurch ihm nicht nachgegangen wurde. Im Laufe der nächsten Wochen wurde Schleyer ins Ausland nach Den Haag, später nach Brüssel, gebracht, während sich die RAF in Bagdad mit anderen Terrororganisationen über ein „politisches Asyl“ der Inhaftierten beriet. Wadi Haddad schlug dabei eine Kooperation der PFLP mit der RAF in Form einer gemeinsamen Aktion zur Verstärkung der Schleyer-Entführung vor. Haddad ließ die Angereisten wählen. Eine Besetzung der deutschen Botschaft in Kuwait oder die Entführung einer Lufthansa-Maschine. Letztendlich einigten sich die Gruppen aufgrund des Misserfolgs in Stockholm auf die Entführung der Landshut.
→siehe Entführung des Flugzeugs „Landshut“

Am 13. Oktober 1977, am 37. Tag der Entführung Schleyers, wurde das Flugzeug „Landshut“ der Lufthansa, welches von Mallorca nach Frankfurt fliegen sollte, von vier Terroristen (davon zwei männlich, zwei weiblich) der PFLP-SC entführt. Zuvor hatte der Anführer dieser Gruppe, Wadi Haddad, die Aktion der RAF vorgeschlagen; beide Terrororganisationen planten sie gemeinsam. Die Maschine änderte ihren Kurs unerwartet und landete in Rom, wo die Entführer, angeführt von „Captain Martyr Mahmud“, die Freilassung ihrer „Genossen“ forderten. Fünf Tage lang flog das Flugzeug mehrere Länder an, bis es am 18. Oktober 1977 in Mogadischu durch die GSG 9 gestürmt wurde, wobei drei Terroristen starben. Alle Geiseln, mit Ausnahme des Piloten Jürgen Schumann, überlebten.
→siehe Todesnacht von Stammheim
Am Morgen des 18. Oktober fanden Justizbeamte der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim die Gefangenen Andreas Baader, Jan-Carl Raspe, Gudrun Ensslin und Irmgard Möller tot beziehungsweise verletzt in ihren Zellen auf. Die Terroristen haben, nachdem sie vermutlich die Nachricht der Befreiung der Landshut empfangen hatten, einen Selbstmordversuch unternommen. Irmgard Möller überlebte als Einzige.
Am selben Tag entschieden die Entführer, Schleyer zu erschießen. Auch von den RAF-Mitgliedern in Bagdad wurde das Einverständnis eingeholt. Wer genau die Schüsse – höchstwahrscheinlich in einem Wald – abgab, ist ungeklärt. Am 19. Oktober, einen Tag nach der Ermordung Schleyers, meldete die RAF: „Wir haben nach 43 Tagen Hanns Martin Schleyers klägliche und korrupte Existenz beendet. Herr Schmidt, der in seinem Machtkalkül von Anfang an mit Schleyers Tod spekulierte, kann ihn in [...] Mülhausen in einem grünen Audi 100 mit Bad Hamburger Kennzeichen abholen. [...] Der Kampf hat erst begonnen. Freiheit durch bewaffneten anti-imperialistischen Kampf!“