Das Wort Ordonnanz (franz. ordonnance: ‚Befehl‘, ‚Anordnung‘) hat
im militärischen Sprachgebrauch zu verschiedenen Zeiten unterschiedliche Bedeutung (und/oder Zusammensetzung):
die Gefechtsaufstellung von Heeren, insbesondere des Fußvolks im 16. und 17.Jahrhundert, siehe Ordonnanz (Gefechtsordnung)
das Reglement zur Ausrüstung von militärischen Einheiten, siehe Regel (Richtlinie)
eine an Soldaten als persönlicher Ausrüstungsgegenstand ausgegebene Waffe, siehe Ordonnanzwaffe
die Auflistung der den Soldaten zustehenden Verpflegung, siehe Verpflegungsordonnanz
ein meist jüngerer Offizier, der einem höherrangigen Offizier in herausgehobener Dienststellung zur besonderen Verwendung beigeordnet wird, siehe Ordonnanzoffizier
ein Soldat, der zum Dienst als Kellner in Offizier- und Unteroffizierheimen abkommandiert ist, siehe Offizierskasino
ein Soldat, der einem Offizier persönlich beigestellt ist, siehe Offiziersbursche
in der Schweiz Bezeichnung für alle offiziellen Ausrüstungsgegenstände, siehe Ordonnanzmaterial
im nichtmilitärischen Bereich folgende Bedeutungen:
Königliche Ordonnanz (Ordonnance royale), Erlass der Könige oder Regenten von Frankreich vor der Revolution von 1789 (im Gegensatz zum Edikt) sowie nach der endgültigen Abdankung von Napoleon 1815
in Belgien eine Rechtsnorm, die vom Parlament der Region Brüssel-Hauptstadt verabschiedet wurde (franz. ordonnance, niederl. ordonnantie), mit gesetzesähnlicher Bedeutung
Ordinances, eine Zusammenstellung von Gesetzesverordnungen während der Herrschaft des englischen Königs Eduard II