Mit Pensionsreform wird in Österreich die Reform der gesetzlichen Bestimmungen, die Pension und Ruhebezug betreffen, bezeichnet. Pensionsreformen fanden zuletzt 1997, 2003 („Pensionssicherungsreform“) und 2004 („Pensionsharmonisierung“) statt.
Erläuterung: Der Begriff Pension entspricht in Österreich dem in Deutschland üblichen Begriff Rente. Ein Pensionist (Rentner) in Österreich bezieht seine Pension von einer Pensionsversicherungsanstalt. Österreichische Beamte im Ruhestand erhalten einen Ruhebezug.
Die Notwendigkeit von Pensionsreformen aufgrund wirtschaftlicher und demographischer Entwicklungen wird größtenteils anerkannt. Über Ziele und Umfang einer solchen Reform bestehen aber tiefgreifende Meinungsverschiedenheiten. Folgende Maßnahmen werden diskutiert und wurden teilweise bereits gesetzlich umgesetzt:
Noch umzusetzen ist insbesondere eine Neuaufstellung der Valorisierung der Pensionen basierend auf mehr als einem Indikator (Inflation), wie Christine Mayrhuber (WIFO) im Ö1-Morgenjournal-Interview mit Helene Seelmann (20230821) vorschlägt (Lohnentwicklung, Preisentwicklung). Dies sei in den meisten europäischen Ländern üblich.
Die Pensionsreformen der 1980er Jahre brachten einerseits eine Reduktion des Bundesbeitrages in Prozent des Pensionsaufwandes und führten andererseits zu starken Leistungseinschränkungen.