Personalentlohnung

Die Personalentlohnung ist eine der Grundfunktionen des Personalwesens, die sich mit der Bereitstellung geldlicher Leistungen des Unternehmens an seine Arbeitnehmer in Form des Arbeitsentgelts auseinandersetzt. Der Personalentlohnung wird daher auch der Begriff der Abwicklungsfunktion zugeordnet, beispielsweise hinsichtlich der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Als Instrument im betrieblichen Anreizsystem nimmt die Personalentlohnung eine zentrale Rolle ein.

Rechtsgrundlagen

Der arbeitsrechtliche Zusammenhang zwischen dem zu zahlenden Arbeitsentgelt und der Arbeitsleistung wird durch § 611 Abs. 1 BGB begründet. Damit verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zur Zahlung des vereinbarten Arbeitsentgelts. Gegenleistung ist stets dessen Arbeitspflicht, konkretisiert nach Arbeitsinhalt, Arbeitszeit und Arbeitsort.

Als Rechtsgrundlagen für die Personalentlohnung gelten:

Formen der Personalentlohnung

In einem Unternehmen sind sehr unterschiedliche Leistungen von Arbeitnehmern zu entlohnen. Demzufolge sind folgende Formen der Personalentlohnung zu unterscheiden:

Als Lohnformen gelten:

Die Aufwendungen für das Entgelt wirken sich über die Personalkosten auf die Gesamtkosten und damit auf die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens aus.

Entgeltpolitik

Die Entgeltpolitik umfasst sämtliche Entscheidungen der Personalmanager, die auf diese Prozesse der Entgeltfindung einwirken und damit das betriebliche Entgeltniveau sowie die direkten Personalkosten bedingen. Die besondere Bedeutung der Entgeltpolitik im Rahmen der Personalpolitik ergibt sich einerseits aus der unmittelbaren Wirkung auf die Wettbewerbssituation des Unternehmens und anderseits aus den eher mittelbaren Einflüssen auf das Leistungsverhalten der Arbeitnehmer.

Die Möglichkeit der Anreiz- und Entgeltgestaltung hilft den betrieblichen Führungskräften, im Rahmen der Personalführung beim Mitarbeiter verhaltensbestärkende Mechanismen zu aktivieren. Auf der Grundlage der Personalbeurteilung und innerhalb des Entgeltsystem-Rahmens ist es eine bedeutende Aufgabe der Führungskräfte vor Ort, eine Differenzierung leistungsbezogener Entgeltbestandteile vorzunehmen, die unterschiedlichen Leistungsniveaus der Mitarbeiter gerecht wird.

Die betriebliche Entgeltpolitik erfolgt immer vor dem Hintergrund des Arbeitsentgelts als zentraler Kostengröße im Unternehmen. Für Deutschland sind zu unterscheiden:

Weitere bedeutsame Teilaspekte der Personalentlohnung sind beispielsweise die Erfindervergütungen, Lohnnebenkosten, Arbeitsbewertung, Vorgabezeiten, Pfändung, Lohnabrechnung, Lohnfortzahlung, Sozialversicherung, Sozialabgaben und Lohnsteuer.

Eine Besonderheit ist die (hauptsächliche) Entlohnung aus Trinkgeldern, üblich z. B. in Spielbanken (vgl. Tronc).

Literatur

Einzelnachweise

  1. ↑ Jürgen Berthel, Fred G. Becker: Personal-Management. 8. Auflage. Stuttgart 2007, S. 445 ff.
  2. ↑ Klaus Olfert: Personalwirtschaft. 13. Auflage. Ludwigshafen/Rhein 2008, S. 299 ff.
  3. ↑ Karl-Friedrich Ackermann, Daniela Eisele: Entgeltpolitik. In: Eduard Gaugler, Walter A. Oechsler, Wolfgang Weber (Hrsg.): Handwörterbuch des Personalwesens. 3. Auflage. Stuttgart 2004, Sp. 700.