Ein Moderator ist in der römisch-katholischen Kirche:
Im Wirkungsbereich der Österreichischen Bischofskonferenz gibt es zudem eine weitere Form des Moderators: Diesem wird „die Verantwortung für eine Pfarre auf längere Zeit“ übertragen, er hat dieselben Befugnisse und Aufgaben wie ein Pfarrer, steht aber in einem Dienstverhältnis zur Diözese und wird nicht zum Pfarrer im vollen Sinne des can. 519 bestellt. Dies wird in erster Linie angewandt, um Seelsorger leichter versetzen zu können, etwa in Umstrukturierungsprozessen vor der Fusion von kanonischen Pfarreien. In mehreren deutschen Diözesen sind diese nicht-kanonischen Gemeindeleiter „Pfarradministratoren“ im Sinne der can. 539/540 CIC; in der Regel tragen sie den Titel „Pfarrer“ und werden auch so angesprochen.