| Strukturformel | ||||||||||||||||
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| Allgemeines | ||||||||||||||||
| Name | Phorat | |||||||||||||||
| Andere Namen |
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| Summenformel | C7H17O2PS3 | |||||||||||||||
| Kurzbeschreibung |
farblose bis gelbliche Flüssigkeit mit intensivem Geruch | |||||||||||||||
| Externe Identifikatoren/Datenbanken | ||||||||||||||||
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| Eigenschaften | ||||||||||||||||
| Molare Masse | 260,38 g·mol−1 | |||||||||||||||
| Aggregatzustand |
flüssig | |||||||||||||||
| Dichte |
1,156 g·cm−3 bei 25 °C | |||||||||||||||
| Schmelzpunkt |
−42,9 °C | |||||||||||||||
| Siedepunkt |
75–78 °C (0,13 mBar) | |||||||||||||||
| Dampfdruck |
vernachlässigbar bei 25 °C | |||||||||||||||
| Löslichkeit |
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| Brechungsindex |
1,5329 (25 °C) | |||||||||||||||
| Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||
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| MAK |
Schweiz: 0,05 mg·m−3 (gemessen als einatembarer Staub) | |||||||||||||||
| Toxikologische Daten | ||||||||||||||||
| Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa). Brechungsindex: Na-D-Linie, 20 °C | ||||||||||||||||
Phorat ist ein Wirkstoff zum Pflanzenschutz und eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Thiophosphorsäureester.
Phorat kann durch Reaktion von O,O-Diethyldithiophosphat mit Formaldehyd und Ethanthiol gewonnen werden.
Alternativ kann es auch durch Reaktion von O,O-Diethyldithiophosphat mit Chlormethylethylsulfid gewonnen werden.
Phorat ist eine hochgiftige farblose bis gelbliche Flüssigkeit mit intensivem Geruch, die praktisch unlöslich in Wasser ist.
Phorat wird als Insektizid und Nematizid verwendet. Es wirkt durch Hemmung der Acetylcholinesterase. Es wurde 1959 in den USA zugelassen und unter anderem von der American Cyanamid vertrieben. Die Produktionsrechte wurden 2005 von BASF an American Vanguard verkauft.
Die EG-Kommission nahm Phorat 2002 nicht in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG auf, daher darf die Substanz in den EU-Staaten nicht in Pflanzenschutzmitteln enthalten sein. In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind keine Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff zugelassen.
Phorat ist unter dem Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel (Anlage III) geregelt.