
Als Polizeidirektor wird heute ein Polizeibeamter der höheren Zuständigkeitsebene im höheren Dienst bezeichnet.
Die nächstniedrigere Amtsbezeichnung ist „Polizeioberrat“ (BesGr A 14), die nächsthöhere „Leitender Polizeidirektor“ (BesGr A 16 / B 2 / B 3).
Unterschiede zum Polizeioberrat
Ein Polizeidirektor trägt Schulterklappen mit drei goldenen Sternen, ein weißes oder blaues Hemd und eine Mütze mit einer dicken goldfarbenen Kordel.
Die Besoldung erfolgt in der Besoldungsgruppe A 15.
| Niedrigere Amtsbezeichnung Polizeioberrat |
Aktuelle Amtsbezeichnung Polizeidirektor |
Höhere Amtsbezeichnung Leitender Polizeidirektor |
| Laufbahn: mittlerer Dienst – gehobener Dienst – höherer Dienst Alle Amtsbezeichnungen auf einen Blick: siehe Amtsbezeichnungen der deutschen Polizei. | ||