Postident

Die Postident-Verfahren sind Methoden der persönlichen Identifikation von Personen, die durch die Deutsche Post AG vorgenommen werden. Die Verfahren wurden zur Gewährleistung der Auflagen des Geldwäschegesetzes eingeführt, das Banken gesetzlich verpflichtet, die Identität des Kunden bei der Kontoeröffnung festzuhalten. Dieses Postident-Verfahren wird auch eine unpersönliche Legitimationsprüfung genannt.

Das in einer Postfiliale durchgeführte Verfahren ist jedoch nicht auf Banken beschränkt, sondern kann etwa auch in Verbindung mit dem Signaturgesetz eingesetzt werden oder zur Zusendung von Unterlagen an einen Vertragspartner inklusive Unterzeichnung eines Dokuments dienen.

Arten

Postident-Verfahren

Die Deutsche Post AG bietet folgende Postident-Verfahren an:

Ehemalige Postident-Verfahren

Ablauf

Unternehmen (meistens Banken, aber auch Mobilfunkanbieter) gehen hierbei ein Vertragsverhältnis mit der Deutschen Post AG ein und erhalten hierfür eine Kundennummer zur Abrechnung.

Das Postident-Verfahren ist in der Regel für den Kunden kostenfrei. Die Abrechnung der Kosten erfolgt zwischen der Deutsche Post AG und ihrem Vertragspartner oder Auftraggeber.

Zusatzleistungen

Unternehmen, die bei Postident durch Postboten + Unterschrift ein zu unterzeichnendes Dokument mitsenden, müssen dieses zuvor einmalig von der Deutschen Post genehmigen lassen. Dies soll vermeiden, dass den Kunden unzumutbare Verträge vorgelegt werden können. Des Weiteren ist vorgeschrieben, dass die Personen vorab über die anstehende Identifizierung zu informieren sind und die gegebenenfalls zu unterzeichnenden Dokumente dabei schon mit übermittelt werden müssen.

Andere Anbieter

Auch andere Versandunternehmen in Deutschland, Österreich und in der Schweiz bieten ähnliche Identifikationsverfahren an, siehe die Übersicht im Eintrag Identitätsfeststellung.

Einzelnachweise

  1. ↑ deutschepost.de: Postident durch Online-Ausweisfunktion