Postident

Die Postident-Verfahren sind Methoden der persönlichen Identifikation von Personen, die durch die Deutsche Post AG vorgenommen werden. Die Verfahren wurden zur Gewährleistung der Auflagen des Geldwäschegesetzes eingeführt, das Banken gesetzlich verpflichtet, die Identität des Kunden bei der Kontoeröffnung festzuhalten. Dieses Postident-Verfahren wird auch eine unpersönliche Legitimationsprüfung genannt.

Das in einer Postfiliale durchgeführte Verfahren ist jedoch nicht auf Banken beschränkt, sondern kann etwa auch in Verbindung mit dem Signaturgesetz eingesetzt werden oder zur Zusendung von Unterlagen an einen Vertragspartner inklusive Unterzeichnung eines Dokuments dienen.

Arten

Postident-Verfahren

Die Deutsche Post AG bietet folgende Postident-Verfahren an:

  • Postident durch Postfiliale (vor 2015 – ehemals: Postident Basic) – Paketshop ist nicht ausreichend – dient zur Identifikation von Personen in den Filialen der Deutschen Post nach den Vorgaben des Geldwäschegesetzes.
  • Postident durch Postboten (vor 2015 – ehemals: Postident Comfort) bietet zusätzlich zu Postident durch Postfiliale die Übergabe eines Briefes sowie die Identifikation durch den Zusteller.
  • Postident durch Postboten + Unterschrift (vor 2015 – ehemals: Postident Special) bietet die Identifikation durch einen Zusteller sowie die Übergabe eines personalisierten Dokuments zur Unterschrift ohne vollständige Datenübernahme vom Ausweis.
  • Postident durch Videochat ermöglicht seit 2015 die Identifikation von Personen, ohne dass diese eine Filiale aufsuchen müssen. Der Ausweis wird durch ein Call-Center der Deutschen Post im Videochat gesichtet.
  • Postident durch Online-Ausweisfunktion kann mit der Postident App oder der AusweisApp2 durchgeführt werden.

Ehemalige Postident-Verfahren

  • Der Postident für Trustcenter diente zur Identifikation von Personen nach den Vorgaben des Signaturgesetzes durch einen zertifizierten Prozess. Dieses Postident-Verfahren wurde eingestellt.
  • Früher konnte das Postident-Verfahren auch durch deutsche Botschaften durchgeführt werden. Nach Änderung der Gesetzeslage können Botschaften jedoch bis auf Weiteres keine Identitätsprüfungen nach dem Geldwäschegesetz (z. B. im Rahmen von Kontoeröffnungen und Kreditaufnahmen) mehr vornehmen.

Ablauf

Unternehmen (meistens Banken, aber auch Mobilfunkanbieter) gehen hierbei ein Vertragsverhältnis mit der Deutschen Post AG ein und erhalten hierfür eine Kundennummer zur Abrechnung.

Das Postident-Verfahren ist in der Regel für den Kunden kostenfrei. Die Abrechnung der Kosten erfolgt zwischen der Deutsche Post AG und ihrem Vertragspartner oder Auftraggeber.

Zusatzleistungen

Unternehmen, die bei Postident durch Postboten + Unterschrift ein zu unterzeichnendes Dokument mitsenden, müssen dieses zuvor einmalig von der Deutschen Post genehmigen lassen. Dies soll vermeiden, dass den Kunden unzumutbare Verträge vorgelegt werden können. Des Weiteren ist vorgeschrieben, dass die Personen vorab über die anstehende Identifizierung zu informieren sind und die gegebenenfalls zu unterzeichnenden Dokumente dabei schon mit übermittelt werden müssen.

Andere Anbieter

Auch andere Versandunternehmen in Deutschland, Österreich und in der Schweiz bieten ähnliche Identifikationsverfahren an, siehe die Übersicht im Eintrag Identitätsfeststellung.

Einzelnachweise