"Praxismanager/-in" ist keine geschütze Berufsbezeichnung. Der Begriff "Praxismanager", in Österreich wird abhängig von der Ausbildungsstätte bei weitgehender Übereinstimmung des Tätigkeitsbereiches auch der Begriff "Ordinationsmanager" verwendet, beschreibt die Aufgaben und Rolle der vor allem durch Medizinische Fachangestellte (MFA) durchgeführten Tätigkeit in Arztpraxen oder Medizinischen Versorgungszentren. Praxismanager sind häufig zugleich auch sog. Erstkräfte bzw. leitende MFA. Teilweise sind auch Quereinsteigende als "Praxismanager/-in" im Praxisteam tätig.
Das Berufsbild der Medizinischen Fachangestellten hat sich in den zurückliegenden 15 Jahren stark gewandelt. Infolge zunehmender Herausforderungen im Gesundheitswesen sind die Aufgaben deutlich komplexer geworden. Mehr und mehr werden von der MFA neben medizinischem und verwaltungsorganisatorischem Fachwissen auch Führungskompetenzen und eigenständiges Handeln verlangt.
Zu den grundlegenden organisatorischen Aufgaben zählen
Weitere organisatorische Aufgaben können sein
Innerhalb des Praxisteams nimmt der Praxismanager eine Führungsrolle zwischen den Medizinischen Fachangestellten und dem Praxisinhaber bzw. Leiter des Medizinischen Versorgungszentrums ein.
Diese Rolle enthält Konfliktpotential und erfordert einen ständigen Austausch zwischen den verschiedenen Hierarchien. Im Besonderen ist der eigenständige Entscheidungsspielraum und Wertvorstellungen des Praxisinhabers oder Leiter des MVZ frühzeitig zu klären.
Es gbt bislang keine staatliche anerkannte Ausbildung zur/-m "Praxismanager/-in". Neben Tages- und Wochenendkursen sowie Fernstudien gibt es zum Teil berufsbegleitende Möglichkeiten der Weiterbildung.
Fortbildungsinhalte sind regelhaft:
Durch diese Weiterbildungsinhalte soll der Praxismanager eine hohe Fachkompetenz erhalten.
Neben einer mehrjährigen Berufserfahrung als Medizinische Fachangestellte erleichtern weitere Kompetenzen die Arbeit als Praxismanager
Die Bezahlung des Praxismanagers kann sehr unterschiedlich ausfallen.
Durch die Professionalisierung des Praxismanagements und die erweiterte Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten kann der Praxismanager in die Tarifgruppe IV nach Tarifvertrag für medizinische Fachangestellte eingeordnet werden.
Dies entspricht einem Gehalt des Praxismanagers von 2.581,26 € ab dem 1. Berufsjahr bis zu 3.391,22 € ab dem 17. Berufsjahr.
Abhängig von Größe und Patientenvolumen der medizinischen Einrichtung, sind auch weitaus höhere Gehälter für Praxismanagern denkbar.