Preisvergleichsportal

Ein Preisvergleichsportal ist eine Website, auf der Verbraucher zu einem gesuchten Produkt mehrere Onlineshops auf einer Seite finden, um einen Angebotsvergleich vornehmen zu können.

Einteilung

Im Unterschied zu Preisagenturen arbeiten Internet-Preisvergleiche für den Online-Nutzer meist kostenlos. Vergleichsportale, die Preise von Produkten vergleichen, finanzieren sich i. d. R. durch Weiterleitungsentgelte wie Pay per Click, Pay per Sale und Pay per Lead. Vergleichsportale, die Tarife für Vertragsstrukturen des alltäglichen Lebens wie z. B. für Strom, Gas, Telefon, Internet oder Versicherungen vergleichen, sowie Hotelvergleichsportale finanzieren sich hauptsächlich durch Provisionen, die sie bei erfolgreicher Vermittlung vom Anbieter erhalten. Preisvergleichsportale gibt es seit den 1990er Jahren. Insbesondere im Reisebereich gibt es darüber hinaus seit Mitte der 2000er Metasuchmaschinen, die die Ergebnisse verschiedener Preisvergleichsportale vergleichen. Diese finanzieren sich überwiegend durch Weiterleitungsentgelte. Inzwischen wurden einige Preisvergleichsportale zu Bewertungsportalen weiter entwickelt, die neben dem reinen Preisvergleich ein dem Nutzerprofil entsprechendes Ranking der Online-Shops, die Lieferfähigkeit, Nutzermeinungen und Testberichte zur Qualität, ökologische Nachhaltigkeit und Sicherheit abbilden.

Neben allgemeinen Preisvergleichen, die Produkte einer Vielzahl von unterschiedlichen Produktkategorien vergleichen, gibt es auch spezialisierte Preisvergleichsportale, die jeweils nur Anbieter eines Marktsegments wie Computer, Elektronik, Möbel oder Medikamente vergleichen und dafür dann oft weitergehende spezielle Parameter zum Vergleich heranziehen.

Während sich Preisvergleiche meist auf Produkte in Online-Shops beziehen, vergleichen sogenannte Produktsuchmaschinen die Angebote stationärer Einzelhändler. Dieser Kanal wird immer häufiger von Filialisten als zusätzlicher Reichweitenkanal neben der Prospektverteilung genutzt.

Anbieter und Wettbewerb

Von den über 1.000 Preisvergleichsportalen in Deutschland sind die meisten sogenannte „White-Label-Preisvergleichsportale“, d. h. sie greifen auf die Datenbasis und evtl. auch den Sortieralgorithmus eines anderen Vergleichsportals zu. Diese White-Label-Preisvergleichsportale werden gerne innerhalb von Portalwebsites mit großer Community eingesetzt.

Die Zahl der Portale mit eigener Datenbasis und eigenem Sortieralgorithmus ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Einige wenige Anbieter sind allerdings stark in ihren Nutzungszahlen gewachsen. Generalisten wie Idealo, guenstiger.de, billiger.de und Geizhals Preisvergleich setzen vor allem auf ein eher statisches Produktsortiment, während spezialisierte Preisvergleichsportale entweder Produktnischen besetzen oder auf stark individualisierbare (und konfigurierbare) Angebote setzen. Hier sind beispielsweise Booking.com für den Vergleich von Hotelübernachtungen und Reisen, Check 24 für den Vergleich von Versicherungen, Verivox für den Vergleich von Strom- und Gastarifen und moebel.de für den Vergleich von Möbelpreisen zu nennen.

Technologie

Eine Möglichkeit um Preisinformationen zu sammeln ist, diese direkt vom Händler einzulesen. Diese werden dann mit der Datenbank des Vergleichsdienstes abgeglichen. Der Abgleich benötigt einen Mix aus Informationsextraktion, Fuzzylogik sowie menschlichem Urteilsvermögen zur Zuordnung.

Ein alternativer Ansatz sind Webcrawler, welche die Preisinformation direkt beim Anbieter suchen und in eine Datenbank einspeisen. Damit können auch Daten gegen den Willen des Händlers abgeholt werden. Oft wird auch eine Kombination dieser Methoden verwendet.

Vergleichsportale mit großer Reichweite werden mittlerweile im Rahmen von Suchmaschinenmarketing-Aktivitäten automatisiert mit Produktinformationen versorgt. Dabei kommen Tools (sogenannte Feed-Engines) zum Einsatz, welche Produktdaten aus Webshops auslesen und versenden. Unterschiedliche Preisvergleichsportale stellen dabei unterschiedliche Anforderungen an die Datensätze, wodurch der Aufwand entsteht, die Daten vor dem Versenden jeweils entsprechend zu strukturieren.

Mobile Apps

Die Verbreitung von Apps hat mit dem Aufkommen von neueren Smartphones stark zugenommen. Grundsätzlich helfen einfach und schnell zu bedienende Apps dem Durchbruch, da der Kunde wenig gewillt ist viele Informationen einzutippen. Darum verwenden die jüngsten Preisvergleichsprodukte Mobile-Tagging. Dabei wird die Kamera genutzt, um die Bildinformationen einzulesen.

Kritik in Deutschland

Vergleichsportale positionieren sich selbst als neutrale Instanz und wecken beim Verbraucher die Erwartung, dass die Informationen auf der Plattform dieser Positionierung entsprechen. Da die Bewertungen auf Kaufentscheidungen Einfluss nehmen können, besteht auch ein potentieller Manipulationsanreiz, denn zahlende Kunden der Portale sind Händler und Geschäftstreibende. Die Erfahrungen zeigen, dass sich auf einigen Portalen sowohl authentische als auch manipulierte Bewertungen und Rezensionen befinden. Dabei werden manipulative Designs mit dem Einsatz von Zufallsgeneratoren verwendet, sogenannte Dark Pattern, mit dem Ziel Verbraucher in die Irre zu führen. Für die Verbraucher ist das Geschäftsmodell der Portale in der Regel nicht erkennbar.

Das Bundeskartellamt hat deshalb von Oktober 2017 bis April 2019 eine verbraucherrechtliche Sektoruntersuchung zu Vergleichsportalen durchgeführt, um den Verdacht von Verbraucherrechtsverstößen in dem Wirtschaftszweig zu prüfen. Dazu wurden 150 Vergleichsportale aus den Dienstleistungsbereichen Reisen, Energie, Versicherungen, Telekommunikation und Finanzen befragt und 36 näher untersucht. Der Verdacht auf Verbraucherrechtsverstöße hat sich dabei in einigen Punkten erhärtet. Nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamtes können vor allem folgende Verhaltensweisen die Verbraucher in die Irre führen:

Nachdem in den Folgejahren verstärkt Forderungen von Verbraucherschutzorganisationen nach mehr Transparenz bei Online-Marktplätzen und Vergleichsportalen laut wurden, wurde die europäische Omnibus-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherrechte umgesetzt. Mit dem daraus resultierenden Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Verbraucherrecht, das am 28. Mai 2022 in Kraft trat, wurden verbindliche Informationspflichten eingeführt. Diese verpflichten Portale unter anderem dazu, ihre Ranking-Kriterien offenzulegen und die Authentizität von Nutzerbewertungen sicherzustellen, um den zuvor kritisierten Missständen wirksam entgegenzuwirken.

Einzelnachweise

  1. ↑ Sektoruntersuchung Vergleichsportale – Abschlussbericht. In: Bundeskartellamt. April 2019, abgerufen am 30. Mai 2026.
  2. ↑ Preise vergleichen durch Produktsuchmaschinen. In: bigshopper.de. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 23. Juni 2021; abgerufen am 30. Mai 2026.
  3. ↑ Sektoruntersuchung Vergleichsportale – Abschlussbericht. In: Bundeskartellamt. April 2019, abgerufen am 30. Mai 2026.
  4. ↑ Test Vergleichsportale. Deutsches Institut für Servicequalität, 6. August 2012, abgerufen am 30. Mai 2026.
  5. ↑ Michael Bernecker: Social Media Marketing: Strategien, Tipps und Tricks für die Praxis. 3. Auflage. johanna Verlag, 2012, ISBN 978-3-937763-29-3, S. 296 f.
  6. ↑ Karsten Zunke: Produktdaten-Marketing - eine ganz eigene Disziplin. 2. August 2012, abgerufen am 30. Mai 2026.
  7. ↑ Fälschungen bei Bewertungen – Bekämpfen Online-Portale sie wirksam? (PDF) In: Marktwächter Digitale Welt. Verbraucherzentrale Sachsen, September 2018, abgerufen am 30. Mai 2026.
  8. ↑ Adrian Lobe: Dunkle Muster, Berliner Zeitung, 9. Januar 2020
  9. ↑ Untersuchung zu Vergleichsportalen – Bundeskartellamt möchte Verstöße gegen Verbraucherrechte abstellen und fordert neue Kompetenzen. Pressemitteilung. Bundeskartellamt, abgerufen am 30. Mai 2026.
  10. ↑ Verantworung und Haftung von Online-Marktplätzen und Vergleichsportalen. Verbraucherzentrale Bundesverband, 12. Februar 2020, abgerufen am 30. Mai 2026.
  11. ↑ Theresa Dräbing: Mängel bei Vergleichsportalen. In: Frankfurter Rundschau. 18. März 2019, abgerufen am 30. Mai 2026.
  12. ↑ Richtlinie (EU) 2019/2161 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinien 98/6/EG, 2005/29/EG und 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union. In: EUR-Lex. Europäische Union, 27. November 2019, abgerufen am 30. Mai 2026.
  13. ↑ Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht. In: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. 10. August 2021, abgerufen am 30. Mai 2026.