Primatssystem

Ein Primatssystem bezeichnet im Versicherungswesen, insbesondere in der beruflichen Vorsorge, das grundlegende Gestaltungsprinzip, nach dem Beiträge und zukünftige Leistungen einer Pensionskasse berechnet werden. Das Primatssystem legt dabei fest, welche der beiden Grössen, Beitrag oder Leistung, die feste, unveränderliche Basis bildet und welche Grösse sich variabel daraus ableitet.

Varianten

Man unterscheidet klassischerweise zwei Primatssysteme:

In der Praxis etabliert hat sich:

Das Primatssystem entscheidet, wer das finanzielle Risiko trägt. Beim Beitragsprimat trägt der Versicherte das Zinsrisiko, beim Leistungsprimat die Pensionskasse beziehungsweise der Arbeitgeber. In der modernen Schweizer Vorsorge hat sich das Beitragsprimat fast flächendeckend durchgesetzt, da es für Pensionskassen finanziell sicherer zu kalkulieren ist.

Rein technisch basiert das BVG auf dem Beitragsprimat. Das resultiert aus der Berechnung der Altersgutschrift, wie das Guthaben zu verzinsen ist und wie durch die Umwandlungssätze aus dem Kapital eine Rente umgerechnet wird. Da die meisten Pensionskassen der Schweiz Leistungen anbieten, die über das gesetzliche Minimum hinaus gehen, resultieren entsprechende Ausgestaltungsfreiheiten, die reglementarisch festgelegt werden. Aus diesem Grund können die Vorsorgeeinrichtungen nach Art. 50 BVG festlegen, in welchem Primatssystem sie organisiert sind.

Literatur

Einzelnachweise

  1. ↑ BVG-Begriffe erklärt: Beitragsprimat / Leistungsprimat, Beitrag vom 5. August 2015, abgerufen am 23. Juni 2026.
  2. ↑ Leistungsprimat vs. Beitragsprimat einfach erklärt, Beitrag vom 3. Oktober 2024, abgerufen am 23. Juni 2026.
  3. ↑ (Massgebendes) Reglement / Reglementarische Bestimmungen, abgerufen am 23. Juni 2026.