| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte |
| Kurztitel: | Produkthaftungsgesetz |
| Abkürzung: | ProdHaftG |
| Art: | Bundesgesetz |
| Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
| Rechtsmaterie: | Zivilrecht |
| Fundstellennachweis: | 400-8 |
| Ursprüngliche Fassung vom: | 15. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2198 vom 15. Dezember 1989) |
| Inkrafttreten am: | 1. Januar 1990 |
| Letzte Neufassung vom: | 22. Oktober 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 321 vom 27. Oktober 2026) |
| Inkrafttreten der Neufassung am: |
9. Dezember 2026 |
| Letzte Änderung durch: | Art. 1, 2 G vom 22. Oktober 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 321 vom 27. Oktober 2026) |
| Inkrafttreten der letzten Änderung: |
28. Oktober 2026 (Art. 17 Abs. 2 G iVm Art. 2 G vom 22. Oktober 2026); 9. Dezember 2026 (Art. 17 Abs. 1 G iVm Art. 1 G vom 22. Oktober 2026) |
| GESTA: | C157 |
| Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. | |
Das Produkthaftungsgesetz (Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte – ProdHaftG) regelt in Deutschland die Haftung eines Herstellers bei fehlerhaften Produkten. Darunter versteht das Gesetz alle beweglichen Sachen, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bilden sowie Elektrizität. Ausgenommen vom Produkthaftungsgesetz sind Human-Arzneimittel, die das Arzneimittelgesetz regelt.
Das ProdHG vom 15. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2198) diente bisher zur Umsetzung der Richtlinie 85/374/EWG (Produkthaftungsrichtlinie) in das deutsche Recht.
Die EU hat nunmehr eine umfassende Modernisierung und Änderung des Produkthaftungsrechts beschlossen und dazu am 23. Oktober 2024 die Richtlinie (EU) 2024/2853 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 über die Haftung für fehlerhafte Produkte und zur Aufhebung der Richtlinie 85/374/EWG erlassen, die am 9. Dezember 2024 in Kraft getreten und bis 9. Dezember 2026 in nationales Recht umzusetzen ist. Die Richtlinie 85/374/EWG wird dann zum 9. Dezember 2026 außer Kraft treten. "Sie gilt jedoch weiterhin für Produkte, die vor diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden. Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle im Anhang zu lesen".
Zur Umsetzung der neuen Richtlinie liegt seit 22. Oktober 2026 mit dem Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften die Neufassung des ProdHG vor, welches die Änderungen der Richtlinie (EU) 2024/2853 nachvollzieht. Die Neufassung des ProdHG wird am 9. Dezember 2026 in Kraft treten, während die Altfassung aus dem Jahre 1989 mit Ablauf des 8. Dezember 2026 außer Kraft treten wird.
Soweit Produkte vor dem 9. Dezember 2026 auf den Markt gebracht wurden, bleiben die Regelungen der Fassung des ProdHG von 1989 aber weiter anwendbar. Somit werden noch über Jahre beide Fassungen des ProdHG auf dem Markt eine Rolle spielen.