Prokuration
Prokuration
, v.
lat.
prō-cūrō
, „besorgen, verwalten“, bezeichnet:
eherechtlich
den vorläufigen Abschluss eines Ehevertrages durch Vermittlung eines Bevollmächtigten (
Adel
);
den rechtlichen
Heiratsakt
per procurationem
(der nicht anwesende Partner wurde durch einen
Bevollmächtigten
vertreten, in der Regel erfolgte danach eine nochmalige (kirchliche)
Trauung
des Paares)
kirchenrechtlich
ehemals das Anrecht eines
Bischofs
auf Verpflegung an dem Ort seiner geistlichen Funktionsausübung; jetzt eine entsprechende
Abgabe
; vgl. auch
Gastungspflicht
privatrechtlich
einen Auftrag/ein
Mandat (Recht)
, eine Bevollmächtigung oder
Vollmacht
Siehe auch:
Prokura
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zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.