

Eine Prozessionsspinner-Raupenfalle ist ein Fanggerät, mit dem Raupen bestimmter Prozessionsspinner-Arten gefangen werden können. Ihr Einsatz soll die Ausbreitung der Schädlinge und die Gesundheitsgefährdung von Menschen und Haustieren begrenzen. Raupenfallen kommen zum Einsatz in öffentlichen Bereichen wie Wäldern, Parks und Friedhöfen sowie auf Privatgelände.
Die feinen Brennhaare der Prozessionsspinnerraupen enthalten ein Gift, das bei Menschen Raupendermatitis, starke Hautreizungen, allergische Reaktionen und Asthma hervorrufen kann. Auch Haustiere wie Katzen und Hunde sind gefährdet.
Die Raupenfallen sind nur bei einem Befall von Prozessionsspinner-Arten wirksam, deren Raupen die Wirtsbäume verlassen, um sich im Boden zu verpuppen (z. B. Kiefern-, Pinien- oder Pistazien-Prozessionsspinner). Die Fallen kommen überwiegend in warmen Gebieten von Italien, Südfrankreich und Spanien zum Einsatz. Sie gelten als umweltfreundlich, da sie rein mechanisch wirken und keine Larvizide, Biozide, Pheromone oder Pflanzenschutzmittel zum Einsatz kommen.
Die Falle besteht aus einer den Baumstamm dicht umschließenden Barriere, deren erhöhter Rand von den Raupen nicht überwunden werden kann. Sind die Tiere zwischen Februar und April bereit, sich im Boden zu verpuppen, werden sie bei ihrem Abstieg zu dem einzigen Abgang in der Barriere geleitet, der über ein Fallrohr in einen Kunststoffbeutel führt. Je nach Anzahl der Nester in der Baumkrone wird der Kunststoffbeutel zuvor mit einer entsprechenden Menge des Erdreichs befüllt, das am Baumstamm ansteht. Die Raupen wähnen sich im Kunststoffbeutel an ihrem Ziel und graben sich dort ein. Der Kunststoffbeutel kann anschließend verschlossen, abgenommen, entsorgt und durch einen neuen ersetzt werden.
Bei sehr großen Bäumen bzw. intensivem Befall kann die Falle am Stamm um weitere Fallen in der Baumkrone ergänzt werden. Im öffentlichen Raum sollte die Falle am Stamm möglichst so hoch angebracht werden, dass sie nicht ohne Hilfsmittel erreicht werden kann und vor Zugriff durch Kinder und Unbedarfte geschützt ist.