Psychagogik

Psychagogik (griechisch Ψυχαγωγία Psychagogia; von griechisch psyche „Seele“, „Hauch“, „Leben“; und agogós „führend“) ist ein aus der Psychoanalyse entstandenes Berufsfeld, auf dem fast ausschließlich Pädagogen mit einer Lehranalyse tätig waren. Als Begründer der Psychagogik oder analytischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie gelten Anna Freud und Melanie Klein.

Gleichzeitig bezeichnet der Begriff Psychagogik eine Vielzahl von pädagogisch-therapeutischen Verfahren zur Vorbeugung und Linderung bei Verhaltensstörungen, seelischen Konflikten, schwierigen Entwicklungsphasen, o. ä.

Psychagogik strebt seelische Führung an; sie ist eine beratende und unterstützende Behandlungsform im Sinne von tiefenpsychologisch orientierten Maßnahmen. Psychagogik vereint das Wissen aus Pädagogik, Tiefenpsychologie und Psychotherapie und ermöglicht die Betreuung und Begleitung speziell von Kindern und Jugendlichen.

Aus dem Beruf des Psychagogen ging später der Beruf des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten hervor.

Historie – Begriffserklärungen

Der Begriff „Psychagogik“ findet – in diesem Sinne gebraucht – erstmals im „Lehrbuch der Psychologie“ von 1875 (W. Volkmann) Erwähnung. Wechselnde Bedeutungen sind:

Im antiken Griechenland verstand man unter Psychagogen die „Heraufführer der Schatten“, d. h. Nekromanten, die Menschenopfer vollzogen, um die Geister der Getöteten zu befragen, noch ehe sie in die Unterwelt hinabstiegen.

Aufgaben

Die Psychagogik ist als Methodenlehre zu verstehen; sie vereint übergreifende Aufgaben:

Verlaufsphasen psychagogischer Praxis

  1. Darstellung der psychischen Situation (Anamnese/Exploration/Abklärung)
  2. Herstellen von Vertrauen zwischen den Gesprächspartnern
  3. Lösung von Fixierungen, Hemmungen oder falschen Auffassungen
  4. Gewinnen eines neuen Selbstverständnisses
  5. Erlebnisgewinn in Gemeinschaft und Gesellschaft

Methoden

Der Psychagogik stehen vielfältige Methoden zur Verfügung. Die Bezeichnung von „Therapie“ hat sich im Sinne psychologischer Behandlung eingebürgert; sie ist nicht mit ärztlicher Psychotherapie zu verwechseln.

Vom Psychagogen zum analytischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Im Zuge der Professionalisierung wurde die Berufsausbildung des Psychagogen modernisiert. 1953 wurde die Vereinigung Deutscher Psychagogen e. V. gegründet und 1975 wurde aus der Vereinigung Deutscher Psychagogen die Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Deutschland e. V. Die Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten in Deutschland (VAKJP) ist der größte Berufs- und Fachverband der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Deutschland.

Ausbildung von analytischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Die Ausbildung zum analytischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten entspricht den Grundanforderungen der Ständigen Konferenz der Ausbildungsstätten für analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der Bundesrepublik Deutschland (Stäko) und ermöglicht die Mitgliedschaft in der Vereinigung analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (VaKJP). Für nichtärztliche Ausbildungsteilnehmer erfolgt diese Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und der dortigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (KJPsychTh APrV).

Bezahlung

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bzw. Psychagogen gehören zur Berufsgruppensammelbezeichnung Sozial- und Erziehungsdienst (SuE). Kommunale Arbeitgeber bezahlen Psychagogen häufig nach dem TVöD-SuE. Private Träger können ein Bezahlungsmodell frei wählen. Mehr zu der Bezahlung im SuE findet sich im Artikel Sozial- und Erziehungsdienst#Bezahlung. Im TVöD-SuE sind die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bzw. Psychagogen in die Entgeltgruppe S 17 eingruppiert. Das Einstiegsgehalt beträgt 3.102,56 Euro (Stand: 1. März 2015).

Siehe auch

Literatur

Medien

Einzelnachweise

  1. ↑ Meyer
  2. ↑ Arnd Krüger: Geschichte der Bewegungstherapie, in: Präventivmedizin. Springer, Heidelberg Loseblatt Sammlung 1999, 07.06, S. 1–22.
  3. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). (PDF; 357 kB) Besonderer Teil Verwaltung - (BT-V). In: bmi.bund.de. 13. September 2005, archiviert vom Original am 23. September 2015; abgerufen am 31. August 2015.
    1. ↑ 76