| Strukturformel | ||||||||||||||||
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| Allgemeines | ||||||||||||||||
| Name | Pyraclostrobin | |||||||||||||||
| Andere Namen |
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| Summenformel | C19H18ClN3O4 | |||||||||||||||
| Kurzbeschreibung |
gelber Feststoff mit schwach aromatischem Geruch | |||||||||||||||
| Externe Identifikatoren/Datenbanken | ||||||||||||||||
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| Eigenschaften | ||||||||||||||||
| Molare Masse | 387,82 g·mol−1 | |||||||||||||||
| Aggregatzustand |
fest | |||||||||||||||
| Dichte |
1,29 g·cm−3 | |||||||||||||||
| Schmelzpunkt |
59–62 °C | |||||||||||||||
| Siedepunkt |
200 °C (Zersetzung) | |||||||||||||||
| Dampfdruck |
2,6·10−10 hPa (20 °C) | |||||||||||||||
| Löslichkeit |
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| Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||
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| Toxikologische Daten |
> 5.000 mg·kg−1 (LD50, Ratte, transdermal) | |||||||||||||||
| Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa). | ||||||||||||||||
Pyraclostrobin ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Strobilurine, die in der Landwirtschaft eingesetzt wird.
Die chemische Herstellung von Pyraclostrobin erfolgt durch Reaktion von 4-Chlorphenylhydrazin mit Acrylsäureethylester und Sauerstoff zum Pyrazol, Alkylierung mit 2-Nitrobenzylchlorid, katalytische Hydrierung zum Hydroxylamin und anschließende Umsetzung mit Chlorameisensäuremethylester und Dimethylsulfat.
Pyraclostrobin ist als Reinstoff ein geruchloser farbloser Feststoff. Das technische Produkt ist ein brennbarer gelber Feststoff mit schwach aromatischem Geruch, der praktisch unlöslich in Wasser ist. In wässriger Lösung im Dunkeln ist es bei einem pH-Wert von 4, 5 und 7 (25 °C und 50 °C) stabil. Bei einem pH-Wert von 9 wird bei normaler Umgebungstemperatur ein sehr langsamer Abbau beobachtet.

Pyraclostrobin wird als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln verwendet. Es wird als Fungizid eingesetzt und wirkt durch Hemmung der mitochondrialen Atmung. Dies führt zu einer Verringerung der verfügbaren ATP-Menge in der Pilz-Zelle. Es wird seit 2002 von BASF vertrieben.
Die Verwendung von Pyraclostrobin als Fungizid in Pflanzenschutzmitteln ist in der Europäischen Union seit 2004 gestattet, seit 2009 ist auch die Anwendung als Wachstumsregler zulässig. In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff zugelassen.