Unter Rebschnitt versteht man den jährlichen Rückschnitt des einjährigen und teilweise des mehrjährigen Holzes, um den Rebstock im System der gewählten Erziehung zu erhalten. Je nach Alter des Weingartens, jahreszeitlicher Durchführung spricht man von Erziehungsschnitt (Aufbau des Rebstockes), vom Winterschnitt und Sommerschnitt (Grünschmitt). Diese Schnittmaßnahmen während der Vegetationszet werden als Laubarbeiten zusammengefasst (Ausbrechen von Trieben, Ausgeizen, Entfernen von Blättern), Wipfeln (Gipfeln, Stutzen, Einkürzen) Einschlaufen. Diese Arbeiten ergänzen den Winterschnitt.
Der Rebschnitt verfolgt folgende Ziele:
Diese Ziele werden mit dem Rebschnitt mehr oder weniger gut erreicht. Die Wahl des Erziehungssystems und die Bemessung der Augenzahl hängt vom Klima und der Rebsorte ab. Die einzelnen Rebstöcke konkurrenzieren sich, wodurch der Winzer jeden Stock als Individuum betrachten muss. Ein stockindividueller Rebschnitt ist, insbesondere bei großen Standflächen der Rebstöcke, durchzuführen.
Knospen oder Augen bei der Rebe werden in der Vegetationszeit unterschiedlich, je nach Witterung, Nährstoffversorgung und Ertragshöhe des Jahres beeinflusst. Auch die Stellung auf dem einjährigen Trieb ist entscheiden. Entwickeln sich aus den Basisaugen schwächere Triebe (besonders aus dem untersten Auge), kommt meist ein sehr schwacher Austrieb. Aus dem dritten bis zu ca. dem 7–8 Auge entwickeln sich die günstigsten Triebe mit einer ausreichenden Blattanzahl für die Traubenernwicklung. Sie besitzen auch den besten Traubenansatz. Über den 10ten Auge nicht die fruchtbarkeit wieder ab und werden üblicherweise nicht mehr angeschnitten.

Nach der Form des einjährigen Holzes:
Kopfschnitt: Erziehungsform für Unterlagsreben Triebe werden bis auf ein Auge am Kopf zurückgeschnitten. Abhängig von der Wüchsigkeit verbleiben 8–10 Augen am Kopf. Die sich entwickelnden Triebe werden regelmäßig aufgebunden, damit diese gerade Schnittreben für die Verwendung als Unterlagsrebe ergeben.
Der Schnitt erfolgt in den Wintermonaten und kann vom Laubfall bis Austriebsbeginn durchgeführt werden. Sinnvoll wird man den Schnitt aus arbeitswirtschaftlichen Gründen so einteilen und beenden, dass vor dem Austrieb noch ein eventuell notwendiges Formieren der Fruchtruten erfolgen kann. Begonnen wird bei den weniger winterfrostempfindlichen Rebsorten und Weingärten in Hanglagen. Zuletzt werden winterfrostempfindliche Rebsorten, Weingärten in tieferen und damit stärker frostgefährdenten Lagen und Junganlagen werden zuletzt geschnitten.