Die Reerdigung ist eine alternative Bestattungsform. Der tote Körper wird in einem sargähnlichen Behältnis aus organischem Material durch die körpereigenen Mikroorganismen innerhalb von 40 Tagen in Humus verwandelt.
Der Leichnam wird in einem 2,50 m langen, sargähnlichen Kokon auf pflanzliche Materialien (Grünschnitt mit Blumen und Stroh) und Aktivkohle gebettet. Luftzufuhr sorgt für genügend Sauerstoff. Natürliche Mikroorganismen, die im Inneren des Leichnams und im Kokon enthalten sind, transformieren den Körper im biochemischen Prozess der Humifizierung innerhalb von 40 Tagen in humusartige Erde.
Die Erde wird anschließend aus dem Behältnis entnommen. Ähnlich wie bei der Kremierung werden verbleibende Zähne und Knochenfragmente in einer Knochenmühle zermahlen. Außerdem werden chirurgische Metallteile entfernt und je nach Gesetzeslage recycelt oder beigesetzt. Die fein zersetzte Erde wird dann wie bei einer althergebrachten Urnen-Bestattung auf einem Friedhof beigesetzt.
Die bei der Reerdigung beteiligten Mikroorganismen erzeugen Temperaturen von rund 70° Celsius. Dadurch findet eine Sterilisation der verbleibenden Erde statt. Das Erdsubstrat enthält keine individualtypischen DNA-Fragmente mehr.
Das Bestattungsrecht ist Deutschland nach Art. 70 GG Sache der Länder.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag ließ die Bestattungsform für Schleswig-Holstein im Juni 2026 zu. Dem Beschluss ging ein Pilotprojekt voraus, das von der Universität Leipzig überwacht worden war. Der Testbetrieb erfolgte ab Februar 2022 in Mölln und ab 2023 in Kiel. Die entstandene Erde darf im Rahmen der Friedhofspflicht nur auf Friedhöfen in Schleswig-Holstein beigesetzt werden.
In Mecklenburg-Vorpommern ist die Reerdigung noch nicht erlaubt, jedoch kann die erste Phase in Schleswig-Holstein in Anspruch genommen werden mit anschließender Beisetzung auf einem Friedhof in Mecklenburg-Vorpommern. In Hamburg erfolgen derzeit die Prüfungen und die Gesetzgebungsphase. Das Hamburger Bestattungsgesetz muss entsprechend geändert werden.
Der Freistaat Bayern hat sich mit der neuen Bestattungsmethode befasst und im Oktober 2023 untersagt. Das teilte der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek in einem Schreiben an den Bestatterverband Bayern mit. In der Ablehnung werden als Gründe genannt: ein „Verstoß gegen die Bestattungspflicht“, die Nicht-Achtung der Würde des Verstorbenen und das Pietätsempfinden der Allgemeinheit.
Die meisten Bundesländer stehen der Reerdigung skeptisch gegenüber. So hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen in einer Rundmail vom August 2023 an die Bezirksregierungen klargestellt, dass die Reerdigung gemäß dem Bestattungsgesetz NRW aktuell keine zulässige Bestattungsart ist.
Die Idee der Reerdigung geht auf die US-Amerikanerin Katrina Spade zurück, die 2014 die gemeinnützigen Organisation Urban Death Project und 2017 darauf aufbauend die gemeinnützige Gesellschaft Recompose gründete. Im englischsprachigen Raum wird der Begriff “natural organic reduction (NOR)”, “human composting” und “terramation” verwendet. Washington wurde 2020 der erste Bundesstaat der USA, der das Prinzip der Reerdigung legalisierte, und mehrere Staaten sind seitdem gefolgt.
Im deutschen Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts erscheint die Reerdigung seit 2021 als Gattungsbegriff. Die erste Reerdigung in Deutschland wurde im Februar 2022 in Mölln (Schleswig-Holstein) vorgenommen.