Als Refill-Toner wird kompatibles Tonermaterial zum Wiederbefüllen verbrauchter Tonerkartuschen bezeichnet.
Nach wie vor ist die Verwendung von Refill-Toner ein umstrittenes Thema. Die Hersteller der Druckwerke propagieren die Qualität und Zuverlässigkeit der Originalware, während die Fremdhersteller günstigere Preise anbieten.
Im Folgenden sind die Pro- und Contra-Argumente zu Refill-Toner aufgelistet:
Rechtlich gesehen ist das Nachfüllen von Toner legal. Ein Problem der Hersteller kompatibler Produkte ist die Berücksichtigung von Patenten, die auf den Originalprodukten liegen. Klagen der Druckerhersteller wegen Patentrechtsverletzungen wurden in der letzten Zeit allerdings stets mit der Begründung zurückgewiesen, dass Wettbewerb auf dem freien Markt nichts Verbotenes sei.
Die verbreitete Vorstellung, dass durch das Benutzen von Toner oder Tonerkartuschen von Drittanbietern die Garantie oder die Gewährleistung für den Drucker verloren gehe, ist zumindest nach deutschem Recht falsch. Weder die gesetzliche Gewährleistung noch die Herstellergarantie hängen von der verwendeten Kartusche ab. Nur wenn Händler beziehungsweise Druckeranbieter nachweisen können, dass ein Schaden tatsächlich durch Fremdtoner verursacht wurde, können sie eine Reparatur auf Gewährleistung beziehungsweise Garantie ablehnen. Im Rahmen der Gewährleistung muss der Verbraucher jedoch damit rechnen, dass der Händler hinsichtlich möglicher Folgeschäden auf die Beweislastumkehr verweist, sofern die ersten 6 Monate der Gewährleistungsdauer abgelaufen sind.