Reformschutzgesetze

Reformschutzgesetze sind jene „Revolutionsgesetze“, die in der Republik Türkei unter dem besonderen Schutz der Verfassung standen und stehen. Die Verfassungswidrigkeit dieser Gesetze durfte laut Art. 153 Verfassung von 1961 nicht behauptet werden. In der aktuellen türkischen Verfassung heißt es in Art. 174 im Abschnitt über den Schutz der Revolutionsgesetze (tr. İnkilap Kanunlarının Korunması):

Keine Vorschrift der Verfassung darf in der Weise verstanden und ausgelegt werden, dass die am Tage der Annahme der Verfassung durch Volksabstimmung in Kraft befindlichen Vorschriften der nachstehenden Reformgesetze, welche das Ziel haben, die türkische Gesellschaft über den modernen Zivilisationsstandard hinauszuheben und den laizistischen Charakter der Republik zu schützen, verfassungswidrig seien.

Zu diesen Normen, deren Verfassungswidrigkeit nicht behauptet werden darf, gehören:

Die Regelungen dienen dem Schutz der Reformen aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts und des laizistischen Charakters der Türkei.

Einzelnachweise

  1. ↑ Verfassungen der Türkei. Abgerufen am 4. November 2018.