
Der Regimentskommandeur (RgtKdr) bezeichnet in der Bundeswehr die Dienststellung des höchsten Disziplinarvorgesetzten nach § 1 Vorgesetztenverordnung (VorgV) eines Regimentes.
Er oder sie steht als Oberst / Kapitän zur See an der Spitze der Dienstgradgruppe der Stabsoffiziere. Der Kommodore der Luftwaffe (Bundeswehr) entspricht dem Regimentskommandeur. Im Rahmen seiner Aufgaben wird er regelmäßig durch den Stellvertretenden Regimentskommandeur (StvRgtKdr) vertreten, der zumeist auch die Funktion eines Kasernenkommandanten innehat. Zu seinen Aufgaben gehören: