Relationsnorm

Der Begriff der Relationsnorm (von lateinisch relatio ‚Verhältnis‘) bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine Rechtsnorm, die das Verhältnis eines Rechtssatzes oder eines Rechtsaktes zu potentiell mit diesen konkurrierenden Rechtssätzen oder -akten regelt.

Relationsnormen kommen vor in nationalen Gesetzen, beispielsweise:

und in internationalen Rechtsakten (Völkerrechtlicher Vertrag, Übereinkommen, EU-Verordnungen, EU-Richtlinien etc.), etwa:

Soweit eine Relationsnorm den Vorrang beziehungsweise Nachrang eines Rechtssatzes gegenüber einem konkurrierenden Rechtssatz anordnet, bleibt für die Anwendung allgemeiner Rechtsanwendungsregeln wie lex specialis derogat legi generali oder lex posterior derogat legi priori kein Raum; sie werden verdrängt.

Einzelnachweise

  1. ↑ Richtlinie 85/374/EWG