Repatriierung
Repatriierung
(von
spätlateinisch
repatriare
„ins Vaterland zurückkehren“) steht für:
Zurückführung von Kriegs- oder Zivilgefangenen in die Heimat; Spezialfall siehe
Austausch von Kriegsgefangenen
Wiederverleihung der ursprünglichen Staatsangehörigkeit nach Verlust, siehe
Artikel 116 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
die Rückholung von erkrankten oder verletzten Personen aus dem Ausland, siehe
Rückholdienst #Auslandsrückholung
Siehe auch:
Wiktionary: Repatriierung
– Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Dies ist eine
Begriffsklärungsseite
zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.