Die Replik ist die Erwiderung des Klägers im Zivilprozess auf die Klageerwiderung des Beklagten. Der Kläger kann darin die vom Beklagten vorgetragenen Tatsachen entweder
Er kann aber auch neue Tatsachen vorbringen, die die Wirkung der vom Beklagten vorgebrachten Tatsachen entkräften.
Die Replik unterliegt den allgemeinen Vorschriften über das Parteivorbringen.
Die Erwiderung auf eine Replik nennt man Duplik (die folgenden Erwiderungen entsprechend: Triplik, Quadruplik …).
Im zivilrechtlichen Klageverfahren werden in der Regel Schreiben (rechtlich: „Schriftsätze“) in dieser Reihenfolge gewechselt: