Restitutio in integrum bzw. in integrum restitutio (lateinisch für „Wiedereinsetzung in das Unversehrte“) bezeichnete im gemeinen Recht die gerichtliche Wiederherstellung eines früheren rechtlichen Zustands aus Gründen der Billigkeit.
Zum heutigen staatlichen (Zivil-)Prozessrecht siehe
Zum heutigen kanonischen Prozessrecht siehe
Im Rahmen der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit gibt es eine materiellrechtliche restitutio in integrum (Wiederherstellung des status quo ante, Naturalrestitution).