Restlaufzeit
Restlaufzeit
bezeichnet
an der
Börse
die Zeit, die bis zum Verfall eines
Termingeschäftes
durch
Optionsscheine
verbleibt.
die Zeit, die deutsche
Kernkraftwerke
noch in Betrieb sein dürfen.
bis zum
Atomausstieg
im Sommer 2011 wurde diese mittels Reststrommengen definiert;
seitdem sind feste späteste Ausstiegstermine festgelegt, aus denen sich so die maximale Restlaufzeit ergibt.
Zeit die dem Händler bis zum Erreichen des
Mindesthaltbarkeitsdatum
bleibt, um ein Produkt zu verkaufen
im Rechnungswesen der Zeitraum vom Bilanzstichtag bis zur Fälligkeit (siehe
Laufzeit (Wirtschaft)
)
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Begriffsklärungsseite
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