
Grundsätzlich beschreibt das Rooming-in eine Praxis in Krankenhäusern und Pflegeheimen, bei der Begleitpersonen mit der zu behandelnden Person aufgenommen werden. Dies im gleichen Zimmer oder zumindest der unmittelbaren Nähe. Sie können hierdurch emotional und physisch unterstützen und auch Pflegeaufgaben übernehmen. Dabei werden sie vom ausgebildeten Personal unterstützt. Die Begleitperson muss nicht zwingend ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied sein.
Seit 1969, als am Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke und im selben Jahr in München erstmals die gemeinsame Unterbringung und Aufnahme von Mutter und Kind in der Bundesrepublik Deutschland angeboten wurde, ist dies inzwischen zur täglich geübten Praxis geworden. Zuvor gab es bereits in den 1950er Jahren in Mainz und Würzburg das Angebot einer zeitweiligen Unterbringung des Neugeborenen im Zimmer der Wöchnerin. Doch schon in den 1920er Jahren hatte es im Deutschen Reich Frauenkliniken mit Rooming-in gegeben, was die nationalsozialistische Familienpolitik wieder rückgängig machte.
Auch auf Entbindungsstationen setzt sich Rooming-in immer mehr durch und wurde bereits 1984 in 80 Prozent aller Krankenhäuser in Deutschland angeboten. So wird dem Wunsch der Eltern besser entsprochen und zugleich die Bindung zwischen Eltern und Kind sowie das Stillen gefördert.
Krankenhäuser in Deutschland sind nach der hier bestehenden Sozialgesetzgebung verpflichtet, die Vergütung von Kosten von Begleitpersonen im Krankenhaus in zwei Gruppen aufzuteilen: