Der SPD-Parteivorstand leitet die Sozialdemokratische Partei Deutschlands. Er führt die Beschlüsse des Parteitages durch und verabschiedet selbst auch Beschlüsse zu wichtigen politischen Themen. Der Parteivorstand beruft den Bundesparteitag ein. Aus dem Parteivorstand geht als geschäftsführender Vorstand das Parteipräsidium hervor, dem die beiden Vorsitzenden, die stellvertretenden Vorsitzenden, der Generalsekretär, der Schatzmeister und der Verantwortliche für die Europäische Union sowie drei weitere aus der Vorstandsmitte gewählte Beisitzer angehören.
Dem SPD-Parteivorstand gehören laut Organisationsstatut an:
außerdem
Beratende Vorstandsmitglieder sind nicht Parteivorstandsmitglieder im Sinne des § 11 Abs. 2 des Parteiengesetzes.
Nach der Wahl auf dem Parteitag vom 27. bis 29. Juni 2025 gehören dem Parteivorstand an: