

Ein Gemeinschaftsgrab oder Sammelgrab ist ein besonders gestalteter, oft abgefriedeter Bezirk auf einem Friedhof für die Beisetzung einer bestimmten zusammengehörigen Gruppe oder für eine in einem bestimmten Zeitraum zu bestattenden Anzahl von Verstorbenen. Anders als bei der anonymen Bestattung wird dabei die Identität der einzelnen Verstorbenen meist namentlich vermerkt.
Zum ersten Typ zählen Grabanlagen von Familienangehörigen oder Angehörigen bestimmter geistlicher Gruppen oder Ordensgemeinschaften.
Auf der anderen Seite entstanden Gemeinschaftsgräber für ärmere Menschen seit Beginn des 21. Jahrhunderts, um die Würde der Verstorbenen zu achten. Dies gilt insbesondere, wenn keine Begleitung durch nahestehende Personen erfolgt und in angemessener Zeit keine Angehörigen ausfindig zu machen sind. Gemeinschaftsgräber werden im Bestattungswesen auch als kostengünstige Alternative zur individuellen Grabstätte angeboten. Der genaue Ort der Beisetzung innerhalb des bezeichneten Friedhofsektors wird nicht markiert und kann nicht oder nur eingeschränkt individuell gestaltet werden. Manche bevorzugen diese Grabart, weil es die Vorstellungen von Einbettung in die Gemeinschaft und in die Natur verbindet.
Im Unterschied dazu sind Familiengrabfeldern über viele Jahrzehnte, wenn nicht gar über viele Generationen, durch Kauf oder Miete für die Beisetzung und Graberhaltung von Familienangehörigen bestimmt. Daher entfällt bei Familiengrabfeldern die übliche gesetzliche Ruhefrist (Ruhezeit) von etwa 30 Jahren bis zur Grabaufhebung.