Als Schadenspotenzial werden im Risikomanagement allgemein Werte in einem abgegrenzten Untersuchungsraum bezeichnet, die potenziell von einem definierten Naturereignis (z. B. Hochwasser, Tsunami, Erdbeben,..) betroffen werden könnten und als schadensanfällig anzusehen sind; über den Schadensumfang an diesen Werten ist damit noch nichts Eindeutiges ausgesagt.
Das Konzept wurde vielmehr eingeführt, um eine Basis für die Abschätzung von Schäden durch derartige Naturereignisse in Abhängigkeit von den Ereignischarakteristika (Stärke, Dauer, räumliche Ausdehnung usw.) zu schaffen und dabei die maximale Obergrenze der Betroffenheit abschätzen zu können.
Betroffen werden von einem Naturereignis stets Personen und Gegenstände (Wohngebäude, Nicht-Wohngebäude, Infrastrukturanlagen und -Einrichtungen, Kraftfahrzeuge usw.). Diese im Raum vorhandenen Gegenstände nennt man „Bestandswerte“. Soweit sich für diese ein Wert (z. B. in Geldgrößen) angeben lässt, spricht man beim vorhandenen Inventar in einem solchen Untersuchungsraum auch von den „Wertbeständen“; dies können im weiteren Sinne auch Kulturgüter, Umweltgüter usw. sein.
Zur Bestimmung des maximalen Schadenspotenzials benötigt man exakt beschriebene und eindeutig verständliche Annahmen über Ereignischarakteristika, Szenarien der Gegebenheiten im Untersuchungsraum und des Ereignisablaufs (landläufig als „Katastrophenszenarien“ bezeichnet).
Für einzelne Kombinationen der Ereignischarakteristika, Annahmen und Szenarioausprägungen lassen sich dann durch Einsatz geeigneter Modelle Abschätzungen als Wenn-Dann-Aussagen über den Schadensumfang ermitteln.
Die unterschiedlichen Konzepte und Begriffe werden häufig verwechselt, insbesondere
Die genannten Schadenskonzepte sind stets deutlich voneinander zu unterscheiden.
Im Umgang mit dem Begriff des Schadenspotenzials ist weiterhin auch zu beachten, dass dieses in unterschiedlich breiter Abgrenzung benutzt wird wie folgt: