Schneefangsystem

Ein Schneefangsystem hält den abrutschenden Schnee im Traufbereich oder bei längeren Dächern auch auf der Dachfläche fest. Besonders in schneereichen Wintern besteht die Gefahr, dass große Schneemengen unberechenbar vom Dach abrutschen und so Sach- und Personenschäden verursachen. Um solchen gefährlichen Dachlawinen vorzubeugen, können unterschiedliche Schneesicherungssysteme an Dächern angebracht werden.

Arten

Schneefanggitter
Schneefanghaken

Gesetzliche Regelung

Im Allgemeinen ist ein Hauseigentümer in Deutschland nicht dazu verpflichtet, sein Dach mit einem Schneefangsystem auszurüsten. Zur Erfüllung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht muss er jedoch alle zumutbaren Vorkehrungen zur Vermeidung von Schäden durch Dachlawinen treffen. Sollten dennoch Schäden durch Schneerutsch entstehen, haftet der Hauseigentümer zu 50 %. Dächer mit einem Neigungswinkel von über 50 Grad müssen dabei gesondert gesichert werden, sonst haftet der Hauseigentümer voll für etwaige Schäden. Darüber hinaus sind die Sicherheitsanforderungen in den teilweise voneinander abweichenden Landesbauordnungen geregelt.

Schneelastberechnung

Generell lässt sich Deutschland je nach geografischer Lage in mehrere Schneelastzonen unterteilen. Je höher ein Gebäude liegt, umso höher ist auch die zulässige Schneelast anzusetzen, welche nach ZDVH-Regelung zur Lastermittlung von Schneelasten basierend auf der neuen DIN EN 1991 berechnet wird.

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Einzelnachweise

  1. ↑ Mietrechtslexikon, Dachlawine 22. November 2012
  2. ↑ Bundesverband Wintergarten e.V., Urteile und rechtliche Hinweise zu abrutschenden Schneelasten (PDF; 187 kB) 22. November 2012