Schnellgericht
Schnellgericht steht für:
- eine Speise, die sich schnell zubereiten lässt, siehe Fertiggericht
- schnell zubereitete Speisen in der Gastronomie, siehe Fast Food
Schnellverfahren steht in der Justiz für:
Dies ist eine
Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.