Ein Seebad ist „ein Kurort am Meer.“ Seebad ist in Deutschland eine Bezeichnung für Orte mit Badekultur und Badetourismus an Meeresküsten. In Deutschland ist es auch ein Prädikat für Kurorte, das von den Bundesländern vergeben wird. Den prestigeträchtigen Titel können Ortschaften erhalten, in denen medizinische Einrichtungen zur Durchführung von Kurmaßnahmen vorhanden sind. Das Prädikat Seebad erfordert außerdem die Nutzung des Seeklimas im Kurbetrieb. Ein „Seebad [ist] ein Badeort an oder nahe der Meeresküste, der die Bedingungen des Seeheilbades nur zum Teil erfüllt,“ „trotz Kurortcharakters und Kureinrichtungen.“
Die Bezeichnung Seebad wird überwiegend für Bade- und Kurorte am Meer verwendet. Historisch wurde der Ausdruck jedoch auch für Badeorte und Badeanstalten an Binnenseen gebraucht, beispielsweise für Lindau im Bodensee und Langenargen am Bodensee.
Die Verlaufskurve für die Häufigkeit des Wortgebrauchs von Seebad sinkt von 1950 bis 2025 von etwa drei auf etwa eins pro Million Tokens.
Die meisten deutschen Seebäder bezeichnen sich nach ihrer Lage als Nordseebad oder Ostseebad. Diese Bezeichnung darf im Ortsnamen geführt werden, ein Beispiel ist der Ort Laboe am Ostufer der Kieler Förde. Hier wurde am 1. September 2004 der Gemeindename durch die Gemeindevertretung in „Ostseebad Laboe“ umbenannt.
Seebäder, die den Status eines Heilbads haben, werden als Seeheilbäder bezeichnet. Sie führen die Bezeichnungen Nordseeheilbad beziehungsweise Ostseeheilbad.
Gedenkstein zur Gründung des Seebads in Heiligendamm im Jahr 1793Kurhaus des Ostseebades Arendsee, heute zu Kühlungsborn gehörigStrandbad Norderney, 1910
Seebäder wurden schon im Altertum, aber bis auf die neuere Zeit verhältnismäßig wenig als Heilmittel angewendet. Ludwig August Kraus beschrieb 1844 das „Thalattiolutron, kürzer und richtiger: Thalassolutron, Balneum maris, das Meerbad; von Thalassa [der See, das Meer] und Lutron [das Bad]“ als Ursprung der Thalassotherapie. Hier hat Kraus die See mit der See verwechselt.
Als ein antiker Vorläufer späterer Bade- und Erholungsorte kann Baiae am Golf von Pozzuoli bei Neapel gelten. Der Ort war bereits im 2. Jahrhundert v. Chr. wegen seiner Thermalquellen bekannt und entwickelte sich gegen Ende der römischen Republik zu einem bevorzugten Aufenthalts- und Badeort der römischen Oberschicht. Seit dem 1. Jahrhundert v. Chr. entstanden dort zahlreiche luxuriöse Villen; in der Kaiserzeit wurde Baiae auch kaiserliche Residenz.
Die Insel Mersea Island in Essex war bereits in römischer Zeit besiedelt. Funde luxuriöser Villen und Mosaikfußböden deuten auf wohlhabende Bewohner hin. Örtliche Quellen beschreiben die Insel als Erholungsort und Badeort für reiche Einwohner des römischen Colchester.
Im 18. Jahrhundert wurden Seebäder zuerst in England üblich, später auch in Deutschland, nachdem Lichtenberg [1774/1775] auf ihren Nutzen aufmerksam gemacht hatte. Das älteste deutsche Seebad ist Doberan (1793). Das älteste deutsche und kontinentaleuropäische Seebad ist Heiligendamm, das als Ortsteil zu Bad Doberan in Mecklenburg gehört.
Als Vater des Seebad-Gedankens gilt aber heute der Inselpastor Gerhard Otto Christoph Janus der Nordseeinsel Juist. Er hatte 1783 eine Petition an den preußischen König Friedrich den Großen gerichtet und die Einrichtung einer Seebadeanstalt auf Juist angeregt. Das Dokument gilt als ältestes der deutschen Seebädergeschichte.
Christoph Wilhelm Hufeland empfahl 1826 das Seebad als „das (einmalige) baden in der see (selten in einem see): ich kann nicht umhin, des seebads zu erwähnen, das durch seine reizende und eindringende kraft unter den mitteln zur hautkultur oben an steht.“
Die Anerkennung als Seebad ist Teil der Kur- und Erholungsort-Gesetzgebung, die dem Länderrecht unterliegt. Die Bestimmungen können sich also in den einzelnen Ländern voneinander unterscheiden.
Ostseebad
Zuständig sind die beiden Bundesländer Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
Im deutschen Land Mecklenburg-Vorpommern gilt das Gesetz über die Anerkennung als Kur- und Erholungsort (Kurortgesetz). In diesem Gesetz bestimmt § 3 die verschiedenen Arten von Kurorten, wobei zwischen Seebad und Seeheilbad unterschieden wird. Die Anerkennung erlischt nach 30 Jahren. Sie kann auf Antrag verlängert werden.
Gesetzliche Voraussetzungen für ein Seebad in Mecklenburg-Vorpommern:
Lage an der Meeresküste; die Ortsmitte darf grundsätzlich nicht mehr als zwei Kilometer von der Küstenlinie entfernt sein
klimatische Eigenschaften und eine Luftqualität, die überwacht werden und die die Gesundungs- und Erholungsmöglichkeiten unterstützen
Die Voraussetzung für ein Seeheilbad sind wie folgt festgelegt:
Ostseeheilbad
Lage an der Meeresküste; die Ortsmitte darf grundsätzlich nicht mehr als zwei Kilometer von der Küstenlinie entfernt sein
wissenschaftlich anerkanntes und durch Erfahrung kurmäßig bewährtes, therapeutisch anwendbares Klima und eine entsprechende Luftqualität, die überwacht werden
mindestens eine Praxis eines Badearztes
Einrichtungen zur Abgabe und Anwendung der Kurmittel
einwandfreie Badewasserqualität an einem gepflegten und bewachten Badestrand, die überwacht wird
Strandpromenaden, vom Straßenverkehr hinreichend ungestörte Parkanlagen sowie Strand- oder Landschaftswege Möglichkeiten für Spiel und Sport
während der Kurzeit Diätberatung; in Krankenhäusern und Diätküchenbetrieben Beschäftigung mindestens eines Diätassistenten
Kommunikations- und Informationseinrichtung
Nordseebad
Gesundheitsdienstleistungen
Niederlassung von mindestens einem Kurarzt
Mitverantwortung für örtliche gesundheitsfördernde Ernährungsangebote
Ausreichende Luftqualität und für die Indikation „Atemwegserkrankungen“ erhöhte Anforderungen an die Luftqualität
Ortslage, Ortsbild und Immissionsbelastung
Lage an der Meeresküste oder in deren unmittelbarer Nähe (Entfernung der Orts- oder Ortsteilmitte max. 2km vom Strand)
Sicherstellung des Kurortcharakters durch:
entsprechende Regional- und Bauleitplanung
aufgelockerte Bebauung, eingebettet in gärtnerische und natürliche Bepflanzung
einwandfreies Straßen-, Fußgänger-, Rad- und Wanderwegenetz
Freihalten der natürlichen geogenen Ressourcen, der Heilmittel, des Klimas und des umgebenden Landschaftsraumes sowie der infrastrukturellen und baulichen Gestaltung und Entwicklung des Ortes von Einwirkungen, die den gesundheits- und erholungsdienlichen Charakter gefährden, beeinträchtigen oder zerstören können
Besondere Berücksichtigung der Bedürfnisse von körperbehinderten Personen
Überprüfung der Qualitätsstandards der Kur- und Touristikorganisation/en sowie deren Einrichtungen durch ein Qualitätsmanagement-System alle 5 Jahre
Regelmäßige Zusammenkünfte aller Leistungserbringer zu Austausch spartenspezifischer Situationsanalysen und der Koordination zukunftsgerichteter Entwicklungen
Analysen und Gutachten
Für Klima
Klimabeurteilung nach Maßgabe der Vorbeurteilung des Bioklimas und der Luftqualität
Kontrolle der bioklimatischen Einflussfaktoren alle 10 Jahre aus begründetem Anlass
Gutachten über die Luftqualität im Beurteilungsgebiet nach Maßgabe der Vorbeurteilung
Nordseeheilbad
Leistungsfähige Einrichtungen zur Anwendung des Heilmittels
Differenziertes System kurortmedizinischer Versorgungsstrukturen mit ambulanten und/oder stationären Behandlungseinrichtungen unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von körperbehinderten Personen. Vorgehalten werden müssen:
Einrichtung zur Abgabe mindestens eines ortsgebundenen Heilmittels sowie zur Anwendung der allgemeinen physikalischen Therapie mit kurärztlicher Überwachung.
Voraussetzungen und Einrichtungen im Bereich der Strandzone und in windgeschützten Bereichen zur kontrollierbaren Dosierung der Klimareize.
Einrichtung und Personal zur Vermittlung von Ernährungs- und Diätprogrammen.
Einrichtungen für Bewegungstherapie und andere aktivierende Behandlungsformen.
Übungs- und Ruheräume für Entspannungstherapiekonzepte.
aufgelockerte Bebauung, eingebettet in gärtnerische und natürliche Bepflanzung
einwandfreies Straßen-, Fußgänger-, Rad- und Wanderwegenetz
Freihalten der natürlichen geogenen Ressourcen, der Heilmittel, des Klimas und des umgebenden Landschaftsraumes sowie der infrastrukturellen und baulichen Gestaltung und Entwicklung des Ortes von Einwirkungen, die den gesundheits- und erholungsdienlichen Charakter gefährden, beeinträchtigen oder zerstören können
Besondere Berücksichtigung der Bedürfnisse von körperbehinderten Personen (1.3.7 a)
Schaffung von Rahmenbedingungen für einen erholsamen Aufenthalt in den Beherbergungseinrichtungen insbesondere Klassifizierung
Ausreichende Bereitstellung und Pflege öffentlicher Toiletten
Anerkannte Touristinformation
Veranstaltungs- und Kommunikationseinrichtungen mit Verweilangeboten
Strand und parkähnliche Anlagen
Strandnahe Promenaden, Wege, Wanderwege, Anlagen, Liegehalle, Schutzhütten, Anpflanzungen im Bereich der Standzone und in windgeschützten Bereichen zur kontrollierbaren Dosierung der Klimareize
„Haus des Gastes“ als Kommunikations-, Informations- und Schulungszentrum für Patienten und Kurgäste
Gepflegter und überwachter Badestrand mit qualitativ und quantitativ angemessenen Dienstleistungen und Serviceeinrichtungen
Wissenschaftliches Gutachten über die therapeutische Eignung des Meerwassers durch ein medizinisch-balneologisches Institut oder einen medizinisch-balneologischen Sachverständigen
Chemische Kontrollanalyse in Schwimm- und Bewegungsbädern sowie Therapiebecken vom aufbereiteten Badewasser mindestens alle 2 Jahre
Für Klima:
medizinisch-klimatologisches Gutachten über die Gesundungs- und Erholungsmöglichkeiten des lokalen Bioklimas und seiner therapeutischen Anwendungsmöglichkeiten
Vorbeurteilung des Bioklimas und der Luftqualität
Klimagutachten über die therapeutische Eignung des Bioklimas und der Dosierungsmöglichkeiten der Klimareize in Form einer erweiterten Klimaanalyse
Kontrolle der bioklimatischen Einflussfaktoren alle 10 Jahre
Gutachten über die Luftqualität im Beurteilungsgebiet
Periodische Überprüfung der lufthygienischen Anforderungen alle 5 Jahre durch Vorbeurteilung
Regelmäßige Überprüfung der Luftqualität durch einjährige Kontrollmessungen alle 10 Jahre
Stefan Pochanke: Das Seebad Heringsdorf zur Biedermeierzeit in den Zeichnungen der Wilhelmine von Schack. Verlag von Hausen, Bad Oldesloe 2020, ISBN 978-3-9818526-8-4.
↑Waldemar Sensburg: Bibliographie zur Geschichte der Stadt Lindau i. B. In: Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung. 36. Jahrgang, 1907, S. 102–153.
↑Karl Wolfart: Lindau im Bodensee. Klimatischer Kurort & Seebad. Herausgegeben vom Gemeinnützigen Verein Lindau. Selbstverlag, Lindau [um 1900], 32 Seiten, Druck: Vereinigte Kunstanstalten A.-G., Kaufbeuren und München.
↑GemeindearchivLangenargen: Versäume ja Langenargen nicht. 150 Jahre organisierter Fremdenverkehr in Langenargen am Bodensee. In: Montfort-Bote. Nummer 29, 19. Juli 2013, S. 2 f.
↑Arnd Krüger: Geschichte der Bewegungstherapie. In: Peter G. Allhoff, Jan Leidel, Hans-Peter Voigt (Hrsg.): Präventivmedizin. Praxis – Methoden – Arbeitshilfen.Loseblattsammlung, Springer-Verlag, Heidelberg 1999, Kapitel 07.06, S. 1–22.
↑Fachschriftleitungen des Bibliographischen Instituts (Hrsg.): Schlag nach! Wissenswerte Tatsachen aus allen Gebieten. Ein umfassendes Nachschlagewerk. 1. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1938, 640 Seiten und 12 Tafeln, hier S. 321.