Ein Studienseminar ist eine Einrichtung, an der angehende Lehrkräfte in nahezu allen deutschen Ländern die sogenannte zweite Phase der Lehrerausbildung im Rahmen des Vorbereitungsdienstes durchlaufen. Im Beamtenverhältnis führen sie in der Regel die Dienstbezeichnung Referendar (höherer Dienst oder 2. Eingangsamt) oder Lehramtsanwärter/Lehreranwärter (gehobener Dienst oder 1. Eingangsamt). Umgangssprachlich werden in der Regel alle als Referendare bezeichnet (siehe auch Lehramtsreferendariat).
In Sachsen heißen die entsprechenden Lehreinrichtungen Ausbildungsstätten, in Nordrhein-Westfalen seit 2011 Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL), in Schleswig-Holstein wird die Ausbildung vom Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen und in Mecklenburg-Vorpommern vom Institut für Qualitätsentwicklung durchgeführt. In Bayern findet die Ausbildung an Seminarschulen statt.
Für die ehemalige Ausbildung von Volksschullehrern siehe Lehrerseminar.
Die Einrichtung von Studienseminaren für die zweite Phase der Lehrerbildung ist europaweit einzigartig und nur als Ergebnis einer längeren geschichtlichen Entwicklung zu erklären. Während die Ausbildung von Volksschullehrern bis in die Zeit der Weimarer Republik, und in Bayern und Württemberg noch darüber hinaus, an Lehrerseminaren und bei Bewerbern ohne Abitur an vorgeschalteten Präparandenanstalten stark praxisorientiert erfolgte, durchliefen Lehrer an höheren Schulen ein akademisches Studium ohne pädagogische Ausbildung.
Friedrich Gedike begann in Berlin mit der schulpraktischen Ausbildung von Lehrern am Gymnasium 1787 (Gründung des Seminars für gelehrte Schulen), Wilhelm von Humboldt führte 1810 im Rahmen der Preußischen Reformen das examen pro facultate docendi (dt.: Prüfung der Lehrfähigkeit) ein. 1826 führte Preußen ein pädagogisches Probejahr unter Aufsicht des Schuldirektors noch ohne Prüfung ein. 1890 wurde die zweite Ausbildungsphase eine feste Institution in Preußen, die zwei Jahre dauerte. Ausbilder waren ausgewählte Praktiker in den Kollegien der Gymnasien. Seit 1898 regelte eine Prüfungsordnung einheitlich die Lehrberechtigung für Unterricht in mindestens einem Fach der Oberstufe und zwei weiteren Fächern (akademischer Stand der „Oberlehrer“). Ein Zehn-Länder-Abkommen übertrug diese Regelungen 1904 auf die nord- und mitteldeutschen Länder sowie Baden und das Reichsland Elsass-Lothringen. Ab 1917 wurde auf Betreiben von Karl Reinhardt das zweite Jahr auch ein Seminarjahr, aber an einem anderen Gymnasium als Seminarschule abgeschlossen. Das 2. Staatsexamen bestand aus zwei Lehrproben und einer pädagogischen Prüfung. Ab 1924/25 wurde die Prüfung an ein „Bezirksseminar“ übertragen, das dem Regierungsbezirk unterstand, und im Kern bereits die heutige Gestaltung der Studienseminare aufwies. Zugleich wurden die Seminarleiter als pädagogische Experten berufen, die die bisher oft überforderten Schulleiter entlasten sollten, und auf die Fächer spezialisierte Fachleiter statt bloßer Mentoren in den Schulen eingeführt. Diese Reform von Hans Richert sollte vor allem durch eine Zentralisierung die Beurteilungskriterien objektivieren und eine Begrenzung der einzustellenden Assessorenzahlen unterstützen.
In Bayern und Württemberg wurde die zweite Prüfung bereits 1912 bzw. 1898 obligatorisch nach allerdings nur einem Ausbildungsjahr. Im Nationalsozialismus wurde die Seminarzeit 1940 reichsweit auf ein Jahr verkürzt und die Ausbildung strikt vereinheitlicht.
Für die Bundesrepublik maßgeblich wurde der Beschluss der Grundsätze zur Pädagogischen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien der Kultusministerkonferenz vom 20. Mai 1954, der in § 3 regelt: „Für die Ausbildung werden Studienseminare eingerichtet; ihre Organisation bleibt den Ländern überlassen.“ Der Vorbereitungsdienst hatte zwei Jahre zu dauern und die Leiter der Studienseminare waren keine Schulleiter. Doch blieben die besonderen Formen der Länder erhalten, so in Bayern die Seminargymnasien.
Die Grundsätze zur Pädagogischen Prüfung für das Lehramt mit gleichem Datum legten für die Prüfung zwei Lehrproben, eine schriftliche Hausarbeit und eine mündliche Prüfung über pädagogische Themen fest.
Das gymnasiale Ausbildungsmodell eines Vorbereitungsdienstes an Studienseminaren wurde in der 139. Sitzung der Kultusministerkonferenz am 9. Oktober 1970 in Frankenthal (Pfalz) auf alle Lehrämter übertragen. Der Vorbereitungsdienst für alle Lehramtsanwärter erfolgt seither an „besonderen Ausbildungsinstitutionen“. Ende der 1970er Jahre wurde in den niedersächsischen Regierungsbezirken Oldenburg und Osnabrück (Universitäten Osnabrück und Bremen) eine Zeitlang eine einphasige Ausbildung erprobt, die die gesamte Ausbildung mit einem Examen abschloss.
Eine ähnlich einphasige Ausbildung wurde in der DDR vollzogen.
Die Ausbildungsdauer beträgt je nach Schulform und Land 12 bis 24 Monate. Die Ausbildung an den Studienseminaren findet im Vorbereitungsdienst neben berufspraktischen Abschnitten (Hospitationen, Ausbildungsunterricht, eigenverantwortlicher Unterricht und Unterrichtsbesuchen/Lehrproben) statt. Ziel der Ausbildung ist es, auf der Grundlage der durch ein wissenschaftliches Hochschulstudium gewonnenen Erkenntnisse und Methoden fachdidaktische und erziehungwissenschaftliche Inhalte zu vermitteln und so eine professionelle Handlungs- und Reflexionsfähigkeit aufzubauen. Dabei verfolgt die Ausbildung vielfach das Leitbild eines „reflektierenden Praktikers“ (Donald Schön).
Reflexions- und Handlungskompetenz schließen eine Reihe von Teilkompetenzen ein, die den Lehramtsanwärter befähigen, die beruflichen Anforderungen in folgenden beruflichen Aufgaben gemäß dem Leitbild der KMK (Bremer Erklärung 2000) sachgemäß und verantwortlich wahrzunehmen: Unterrichten, Erziehen, Diagnostizieren und Fördern, Beraten, Leistung messen und beurteilen, Organisieren und Verwalten, Evaluieren, Innovieren und Kooperieren.
Die zu erwerbenden Kompetenzen und Fähigkeiten sind landesrechtlich genauer definiert. Der Vorbereitungsdienst schließt mit einer Prüfung (Staatsexamen) ab. Die Prüfung besteht in der Regel aus fachtheoretischen Prüfungen in Didaktik der Unterrichtsfächer und Rechtskunde und praktischen Prüfungen der Unterrichtspraxis (Lehrproben). Teilweise gibt es auch Hausarbeiten oder andere Prüfungsformen.
Studienseminare sind Einrichtungen, denen bestimmte Schulen als Ausbildungsschulen zugeordnet sind. Die Ausbildungsschulen sind in der Regel öffentliche Schulen, teilweise kommen auch Privatschulen in Betracht. Das haupt- oder nebenamtliche Personal besteht aus Fachleitern (auch Studienleiter), die die verschiedenen Unterrichtsfächer und weitere Fächer, wie Schulrecht, Beamtenrecht und Pädagogik vertreten. Das Seminar wird von einem Seminarleiter oder -vorstand oder -direktor geleitet. Teilweise gibt es im Semninar auch Abteilungs- oder Bereichsleiter.
Bei den Fachleitern, den Abteilungsleitern und dem Seminarleiter handelt es sich in der Regel um Beförderungsämter. Die Auswahl unter den Bewerbern erfolgt durch die Schulverwaltung (z. B. Schulaufsichtsbehörden, Ministerium) oder das Seminar selbst.
Neben den Fachleitern gibt es auch Lehrbeauftragte oder abgeordnete Fachleiter, die dieses Amt neben einer ermäßigten schulischen Unterrichtsverpflichtung ausüben. Bei diesen handelt es sich nicht um Beförderungsämter. Sie erhalten teilweise eine Stellenzulage.
Die Seminare werden an ihren Standorten üblicherweise getrennt nach den Schularten geführt. Die Referendare gehören in der Regel dienstrechtlich zu den Studienseminaren, nicht zu ihren Ausbildungsschulen. In Mecklenburg-Vorpommern sind die Referendare seit 2011 dienstrechtlich Angehörige ihrer Ausbildungsschule.
Die Ausbildung in Bayern ist durch Seminarschulen und Einsatzschulen deutlich abweichend von den anderen Ländern geregelt.
Die Anwärter werden in den Studienseminaren in landesspezifischem Schule- und Beamtenrecht, Pädagogik (Erziehungs- oder Bildungswissenschaft) und den Fachdidaktiken ihrer Unterrichtsfächer ausgebildet. Die praktische Ausbildung erfolgt an der Ausbildungsschule durch Hospitation (Beobachtung) von Unterricht bei Lehrern oder auch bei ihren Seminarausbildern, begleitetem Unterricht (die Unterrichtvorbereitung wird besprochen, der Unterricht durch den eigentlichen Fachlehrer beobachtet und nachbesprochen) und eigenständigem Unterricht.
Für die Bildungswissenschaften hat die Kultusministerkonferenz für die Lehrerausbildung in der I. und II. Phase am 16. Dezember 2004 Schwerpunkte für die Ausbildung beschlossen:
Außerdem wurden Kompetenzbereiche mit Einzelkompetenzen für die praktische und theoretische Ausbildung festgelegt:
Die Standards der Konferenz werden von den Ländern in Ausbildungs(rahmen)plänen oder Anforderungskatalogen weiter ausgestaltet. Analoge Pläne gibt es auf Landesebene auch für die Fachdidaktiken und die weiteren Ausbildungsinhalte. An ihnen orientieren sich die abschließenden Prüfungen.
Auf Landesebene (z. B. Schulische Qualität im Freistaat Sachsen oder Fokus Unterricht in Baden-Württemberg) und in der wissenschaftlichen Literatur wurden viele Kriterien für Unterrichtsqualität festgelegt, die als Grundlage für die Ausbildung an Seminaren verwendet werden.
In der Ausbildung wird außerdem die Klassenführung (reibungsloser Ablauf des Unterrichts, Umgang mit Störungen) anhand von empirisch gefundenen Kriterien (z. B. Jacob S. Kounin) und die Interventionsmöglichkeiten behandelt.
Ein weiteres Gebiet ist die Entwicklungspsychologie von Kindern und Jugendlichen. Oft werden die Arbeiten Albert Bandura (Theorie des sozialen Lernens), Jean Piaget (Phasen der kognitiven Entwicklung) und Erik H. Erikson (Stufenmodell der psychosozialen Entwicklung) herangezogen.
Neben allgemeinen Kenntnissen und Fertigkeiten zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen und zur Beherrschung der Klassensituation sollte die Lehrkraft spezifische Erfahrungen zur Wissensvermittlung in ihrem Fach besitzen. Thema der Fachdidaktik ist beispielsweise die Auswahl geeigneter konkreter Lerninhalte und Aufgaben, Möglichkeiten der Differenzierung in konkreten Lerngebieten, bewährte Möglichkeiten, neuen Stoff schülergerecht, lebensnah und motivierend einzuführen, bewährte Arten, Lernstoff aufeinander aufzubauen und zu präsentieren, alters- und schülergerechte didaktische Reduktion und die Vorgabe altersgemäßer und schülergerechter Lernziele.
Eine Überprüfung (Evaluation) der Wirksamkeit des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt ist bisher nur für begrenzte Bereiche geleistet worden. Eine wissenschaftlich fundierte empirische Gesamtuntersuchung des Vorbereitungsdienstes steht noch aus. Dennoch sind die Studienseminare derzeit die einzigen Einrichtungen in der Lehrerausbildung, in denen systematisch aktuelle pädagogische und fachdidaktische Erkenntnisse in eine praktische Überprüfung und methodische Anwendung überführt werden. Daher bescheinigt der OECD-Bildungsbericht von 2004 der zweiten Phase, dass sie „eine einzigartige Gelegenheit zum ‚Lernen im Beruf‘, d. h. zum Erwerb und zur Weiterentwicklung von Lehrkompetenzen in der alltäglichen Schulpraxis“ liefert.
Einige Studienseminare haben kompetenzorientierte Ausbildungskonzepte entwickelt sowie sich der inneren Gestaltung und der Wirksamkeit der Lehrerausbildung gewidmet.
Da die zweite Phase der Lehrerausbildung zum einen am Seminar durch die dortigen Ausbilder als auch an den jeweiligen Ausbildungsschulen und den dort tätigen Fachkollegen erfolgt, können sich die Lehramtsanwärter auch in einem Spannungsfeld unterschiedlicher Ansprüche und Zielsetzungen wiederfinden. Die strukturell bedingte Doppelrolle der Lehramtsanwärter als Lernende und Lehrende verlangt ihnen anspruchsvolle Balanceakte und Rollendistanz ab. Zwar haben die Studienseminare moderne andragogische Ausbildungskonzepte entwickelt (z. B. der „selbständige Lerner“); dennoch ist der Vorbereitungsdienst strukturell geprägt durch eine Ambivalenz zwischen selbstverantwortlichem Lernen der Lehramtsanwärter und Fremdbeurteilung durch die Seminarausbilder.