Shūgiin

Shūgiin
(Abgeordneten-/Repräsentantenhaus,
wörtlicher „Massenberatungskammer“)
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Basisdaten
Sitz: Kokkai gijidō (vor 1947 teikoku-gikai gijidō, „Reichstagsgebäude“), Nagatachō, Bezirk Chiyoda, Präfektur Tokio
Legislaturperiode: 4 Jahre
(bisher nur 1902, 1908, 1912, 1942 und 1976 erreicht, in der Regel vorher aufgelöst)
Erste Sitzung: 1. Reichstag (mit dem Herrenhaus) November 1890
1. Kokkai (mit dem Rätehaus) Mai 1947
Abgeordnete: 465
Aktuelle Legislaturperiode
Letzte Wahl: 8. Februar 2026
Vorsitz: gichō (Präsident)
Eisuke Mori, fraktionslos, LDP, Chiba 11

fuku-gichō (Vizepräsident)
Keiichi Ishii, fraktionslos, Kōmeitō, Vw. Nord-Kantō
Fraktionen
        
Sitzverteilung:
Fraktionen 28. September 2026, vor 222. NV

Regierungsfraktionen (351)

  • LDP/Unabh. Vers. (LDP+parteilos) 315
  • Ishin 36
  • Oppositionsfraktionen (107)
  • Chūdō (Kōmeitō+Minshu+Chūdō+parteilos) 47
  • DVP/Unabh. Klub (DVP) 28
  • Sansei 15
  • Mirai 11
  • KPJ 4
  • Shishi (Parteilose) 2
  • Fraktionslose (6)
  • Fraktionslos (Parteilose, Inochi, GenYu, LDP, Kōmeitō) 6
  • Website
    www.shugiin.go.jp (japanisch, englisch)
    Plenarsaal des Repräsentantenhauses
    Plenarsaal des Repräsentantenhauses
    Plenarsaal des Repräsentantenhauses

    Das Shūgiin (jap. 衆議院; in westlichen Publikationen auch als Repräsentantenhaus oder Abgeordnetenhaus bezeichnet) ist die nach Bevölkerungszahl gewählte Kammer im Zweikammersystem des Kokkai, des japanischen Parlaments. Im politischen System Japans ist es einflussreicher als das Sangiin, das Rätehaus des heutigen Parlaments, und kann dieses bei der Wahl des Premierministers, beim Haushalt und der Ratifizierung internationaler Verträge immer, bei sonstiger Gesetzgebung mit Zweidrittelmehrheit überstimmen.

    Geschichte

    Vorkriegszeit

    Mit der Meiji-Verfassung wurde das Kaiserreich Japan nach britischem und preußischem Muster konstitutionalisiert und ein Reichstag (teikoku gikai) aus zwei gleichberechtigten Kammern eingerichtet, dem adeligen Kizokuin (Herrenhaus) und dem gewählten Shūgiin. Anfangs war das Wahlrecht auf Männer über 25 Jahren (passiv: über 30) beschränkt und an einen jährlichen Mindestbetrag an gezahlten Steuern geknüpft. Diese Zensusbeschränkung wurde im Laufe der Zeit gelockert und 1925 ganz aufgehoben. Das Frauenwahlrecht, dessen Einführung vor dem Krieg vom Herrenhaus schon nur für Präfektur- und Gemeindewahlen verhindert worden war, wurde 1945 zu Beginn der Besatzungszeit eingeführt und kam bei der letzten Abgeordnetenhauswahl unter der Reichsverfassung 1946 erstmals zur Geltung.

    Nachkriegszeit

    Mit der Japanischen Verfassung wurde das Herrenhaus abgeschafft und durch das Sangiin ersetzt. Außerdem erhielt das Shūgiin zusätzliche Rechte und die Möglichkeit, das Sangiin in bestimmten Fragen zu überstimmen. Des Weiteren wurde die Altersbeschränkung für das aktive Wahlrecht auf 20 Jahre gesenkt.

    Zusammensetzung und Wahl

    Die regionalen Verhältniswahlblöcke für das Shūgiin. Die Präfekturen Hokkaidō und Tokio bilden jeweils alleine einen Block.

    Von den seit 2017 465 Abgeordneten werden 289 in Einzelwahlkreisen durch einfaches Mehrheitswahlrecht gewählt und 176 über elf regionale Wahlkreise vergeben, sogenannte Verhältniswahl„blöcke“ (比例ブロック hirei burokku). Bezüglich der Sitzverteilung sind Mehrheitswahl und Verhältniswahl völlig voneinander getrennt: ein Grabenwahlsystem.

    Ein Wahlkreisgewinner muss mindestens ein Sechstel der gültigen Stimmen erhalten, um gewählt zu sein. Bei der Verhältniswahl dürfen politische Parteien im rechtlichen Sinne auch gleichzeitig in einem Wahlkreis antretende Kandidaten auf ihren Listen nominieren. Die Zuteilung der Verhältniswahlmandate erfolgt nach dem D’Hondt-Verfahren. Die regionalen Blöcke sind: Hokkaidō (8 Sitze), Tōhoku (13), Nord-Kantō (19), Tokio (17), Süd-Kantō (22), Hokuriku-Shin’etsu (11), Tōkai (21), Kinki (28), Chūgoku (11), Shikoku (6) und Kyūshū (20). Die Listenkandidaten werden von den Parteien geordnet, wobei jedoch gleichzeitig in Wahlkreisen antretende Kandidaten oft auf den gleichen Listenplatz gesetzt werden; die Reihenfolge der Kandidaten richtet sich dann bei unterlegenen Wahlkreiskandidaten nach der „Verlustquote“ (惜敗率, sekihairitsu), also der Stimmenzahl des unterlegenen Kandidaten geteilt durch die Stimmenzahl des Wahlkreissiegers.

    Vakante Mehrheitswahlsitze werden in den Wahlkreisen durch Nachwahlen gefüllt, die im April und Oktober durchgeführt werden. Bei vakanten Verhältniswahlsitzen rückt der nächste Kandidat der Parteiliste (von der letzten allgemeinen Shūgiin-Wahl) im betroffenen Block automatisch nach.

    Wählbar sind japanische Staatsbürger über 25 Jahren, die nicht für bestimmte Straftaten verurteilt worden sind. In Wahlkreisen antretende Kandidaten müssen bei Registrierung 3.000.000 Yen hinterlegen, die zurückerstattet werden, wenn sie mindestens ein Zehntel der gültigen Stimmen erhalten. Parteien müssen für jeden Kandidaten auf der Verhältniswahlliste 6.000.000 Yen (bzw. zusätzliche 3.000.000 Yen für Kandidaten, die gleichzeitig in einem Wahlkreis antreten) hinterlegen. Der rückerstattete Betrag richtet sich nach der Anzahl der gewählten Kandidaten: 3.000.000 Yen für jeden über die Liste gewählten Kandidaten und 6.000.000 Yen für jeden direkt gewählten Listenkandidaten. Mehrheitswahl- & Verhältniswahl-Doppelkandidaten die bei der Mehrheitswahl das 10-%-Quorum für die Deposit-Rückerstattung verfehlen, sind auch für die Verhältniswahl disqualifiziert und werden von der Verhältniswahlliste gestrichen.

    Historische Wahlrechtsänderungen

    Die Wahlmethode und die Wahlkreiseinteilung wurden im Lauf der Geschichte mehrfach grundlegend geändert. Dabei werden drei Systeme unterschieden:

    „Erbliche“ Mandate

    Es ist traditionell durchaus üblich, dass Abgeordnete ihren Parlamentssitz vom Vater (oder Adoptivvater, oft der Schwiegervater) „erben“, also in direkter Nachfolge gewählt werden. Solche sogenannten „Erbabgeordneten“ (世襲議員, seshū giin) machten 1993 45 Prozent der LDP-Abgeordneten und 29 Prozent des gesamten Shūgiin aus. 2000 waren rund ein Viertel (122) der Abgeordneten Nisei, also in zweiter Generation.

    In den 2000er Jahren wurde mehrfach über Einschränkungen für „Erbpolitiker“ diskutiert. 2009 konnte sich die LDP-geführte Regierung unter Tarō Asō (Politiker in fünfter Generation, aber ohne direkte „Erbschaft“ seines Wahlkreises) nicht auf eine Reform verständigen. Die damals größte Oppositionspartei, die Demokratische Partei unter Yukio Hatoyama (Politiker in vierter Generation, ebenfalls ohne direkte „Erbschaft“ seines Wahlkreises), hatte einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, der es Kandidaten untersagt hätte, um die Nachfolge eines nahe verwandten Abgeordneten in dessen Wahlkreis zu kandidieren.

    Kompetenzen

    Das Shūgiin teilt sich die legislative Gewalt mit dem Sangiin, im Normalfall erfordert ein Gesetz die Zustimmung beider Häuser. Allerdings hat das Shūgiin im Konfliktfall die Möglichkeit, das Sangiin mit einer Zweidrittelmehrheit zu überstimmen. Stimmt das Sangiin über einen im Shūgiin verabschiedeten Gesetzentwurf binnen 60 Tagen nicht ab, gilt das Votum des Shūgiin. Beim Haushalt und bei internationalen Verträgen genügt die einfache Mehrheit im Shūgiin, die Frist zur automatischen Gültigkeit verkürzt sich auf 30 Tage.

    Bei der Wahl des Premierministers ist ebenfalls die Abstimmung im Shūgiin ausschlaggebend, bei Nichtabstimmung im Sangiin nach zehn Tagen. Eine angenommene Misstrauens- bzw. verlorene Vertrauensabstimmung gegen das Kabinett (内閣[不]信任決議 naikaku fu-/shinnin ketsugi) im Shūgiin muss nach Artikel 69 der Verfassung innerhalb von zehn Tagen entweder durch die Auflösung der Kammer durch das Kabinett und die Ausrufung von Neuwahlen oder den Rücktritt des gesamten Kabinetts beantwortet werden. In der Nachkriegszeit gab es vier erfolgreiche Misstrauensvoten: am 23. Dezember 1948 (siehe unten) und am 14. März 1953 gegen das zweite und vierte Kabinett von Yoshida Shigeru, am 16. Mai 1980 gegen das zweite Kabinett von Ōhira Masayoshi und 1993 gegen das Kabinett Miyazawa. Alle vier resultierten in Neuwahlen, die 1980 (durch den Erschöpfungstod Ōhiras im Wahlkampf) und am 18. Juni 1993 zu einem Wechsel im Amt des Premierministers führten.

    Das vom Premierminister geführte Kabinett kann den Tennō jederzeit beauftragen, das Shūgiin aufzulösen, und so Neuwahlen herbeiführen. Der Tennō hat hierbei keinen eigenen Entscheidungsspielraum, er muss die Auflösung anordnen. Die Bestimmungen der Verfassung bezüglich der Auflösung des Shūgiin sind nur für den Fall einer verlorenen Vertrauens- oder erfolgreichen Misstrauensabstimmung eindeutig. Der heutige, aus Artikel 7 abgeleitete Regelfall, eine Auflösung des Shūgiin ohne Misstrauensvotum, war in der unmittelbaren Nachkriegszeit noch ein Streitfall. Der Verfassungsartikel führt die Staatsaufgaben (kokuji kōi) des Tennō auf, die dieser „auf Empfehlung und mit Zustimmung des Kabinetts“ durchführt, darunter die Auflösung des Shūgiin. Am 23. Dezember 1948 wurde der Verfassungsinterpretation der Besatzungsbehörden folgend noch ein Misstrauensvotum verabschiedet, um die von Premierminister Yoshida Shigeru gewünschte Auflösung der Kammer und die Neuwahl 1949 zu erreichen. 1952 führte Yoshida wenige Monate nach dem Ende der Besatzungszeit erstmals eine Auflösung des Shūgiin ohne Bezugnahme auf Artikel 69 und ohne Misstrauensvotum durch.

    Die Kammer selbst kann zwar eine Resolution zur Auflösung (解散要求決議, kaisan yōkyū ketsugi) beschließen, diese hat jedoch keine bindende Wirkung.

    Aktuelle Zusammensetzung

    Die jüngste, 51. allgemeine Abgeordnetenhauswahl fand am 8. Februar 2026 statt. Dabei gewannen die Parteien folgende Mandatszahlen:

    Partei Abgeordnete
    Liberaldemokratische Partei 316
    Chūdō Kaikaku Rengō 49
    Nippon Ishin no Kai 36
    Demokratische Volkspartei 28
    Sanseitō 15
    Team Mirai 4
    Genzei Nippon – Yūkoku Rengō 1
    Reiwa Shinsengumi 1
    Unabhängige/ohne Parteinominierung 4
    Summe 465

    Am 24. September 2026 (vor der 222. Nationalversammlung) hatten die Fraktionen im Abgeordnetenhaus folgende Stärken:

    Fraktionen (kaiha; englisch derzeit “in-house groups”) Abgeordnete
    Name Englisch Parteizugehörigkeiten der Mitglieder Frauen
    Jiyūminshutō/Mushozoku no kai
    „Liberaldemokratische Partei/Versammlung der Unabhängigen“
    Liberal Democratic Party LDP, parteilos 315 (67,9%) 39
    Chūdō
    „Zentrum/Zentristen“
    Kōmeitō, Minshu Kaikaku no Kai, Chūdō Kaikaku Rengō, parteilos 47 (10,1%) 8
    Nippon Ishin no Kai
    „Versammlung der Erneuerung/Restauration Japan“
    Nippon Ishin (Japan Innovation Party) Ishin 36 (7,8%) 1
    Kokumin Minshutō/Mushozoku Club
    „Demokratische Volkspartei/Unabh. Klub“
    Democratic Party For the People DVP 28 (6%) 8
    Sanseitō
    „Partizipationspartei“
    SANSEITO Sanseitō 15 (3,2%) 8
    Team Mirai
    „Team Zukunft“
    Team Mirai Mirai 11 (2,4%) 2
    Nihon Kyōsantō
    Kommunistische Partei Japans
    Japanese Communist Party KPJ 4 (0,9%) 2
    Shishi no kai
    ~„Vereinigung der Patrioten“
    parteilos 2 (0,4%) 0
    Fraktionslos parteilos, Inochi, GenYu bzw. Genzei, LDP (Präsident), Kōmeitō (Vizepräsident) 6 (1,3%) 0
    Summe 464 68 (14,7%)
    Vakant: Ein LDP-Verhältniswahlsitz aus Hokkaidō, der mangels als Nachrücker verfügbarer Kandidaten bis zur nächsten allgemeinen Wahl vakant bleibt 1 –

    Zum Beginn der 221. Nationalversammlung wurden Eisuke Mori (LDP) zum Präsidenten und Keiichi Ishii (Chūdō/Ex-Kōmeitō) zum Vizepräsidenten des Shūgiin gewählt.

    Sitzordnung

    Die Sitzordnung der Fraktionen wird zu Beginn einer Sitzungsperiode vom Präsidenten festgelegt. Sie entspricht nicht politischen links-rechts-Zuordnungen, wie das in manchen anderen Parlamenten, z. B. dem Deutschen Bundestag der Fall ist. Stattdessen werden die Fraktionen von rechts nach links absteigend nach Größe geordnet, ganz links sitzen fraktionslose Abgeordnete. Innerhalb der Fraktionen werden die Abgeordneten nach Anzahl der Wiederwahlen platziert.

    Siehe auch

    Literatur

    Einzelnachweise

    1. 1 2 3 Sōmushō: 衆議院小選挙区の区割りの改定等について
    2. 1 2 Shūgiin: 会派名及び会派別所属議員数, abgerufen am 29. September 2026.
    3. ↑ Dieter Nohlen, Florian Grotz, Christof Hartmann (Hrsg.): Elections in Asia and the Pacific: A Data Handbook: Volume II: South East Asia, East Asia and the South Pacific. Oxford University Press, New York 2002, ISBN 978-0-19-924959-6
    4. ↑ Botschaft von Japan in Deutschland
    5. ↑ The New York Times, 17. Juli 1993: Tokyo Journal; Japan’s New Generation Of Old Political Names
    6. ↑ BBC News, 21. Juni 2000: Japanese politics: A family affair
    7. ↑ Universität Hamburg, Nachrichten der Gesellschaft für Natur- und Völkerkunde Ostasiens (NOAG), Jg. 1996, Heft 159–160: Verena Blechinger: Politik und Familienbande – „Erb-Abgeordnete“ im japanischen Parlament (PDF)
    8. ↑ LDP puts off ban on hereditary candidates. In: The Japan Times. 3. Juni 2009, abgerufen am 19. Oktober 2010 (englisch).
    9. ↑ DPJ submits bill to cut back on culture of hereditary politicians. In: The Japan Times. 2. Juni 2009, abgerufen am 19. Oktober 2010 (englisch).
    10. ↑ Richard B. Finn: Winners in Peace: MacArthur, Yoshida, and Postwar Japan. University of California Press, 1992, ISBN 0-520-06909-9, S. 214 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
    11. ↑ Tomohito Shinoda: Leading Japan: The Role of the Prime Minister. Greenwood Publishing Group, 2000, S. 65 f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
    12. ↑ The House of Representatives, Japan: Strength of the In-House Groups in the House of Representatives, abgerufen am 1. Dezember 2024.
    13. ↑ 渡辺孝一衆院議員が死去 自民、北海道ブロック欠員へ. In: Jiji Tsūshin. 18. September 2026, abgerufen am 25. September 2026 (japanisch).
    14. ↑ 「北海道発展に尽力」高市首相、自民・渡辺孝一衆院議員を追悼 繰り上げ当選なく欠員へ. In: Sankei Shimbun. 18. September 2026, abgerufen am 25. September 2026 (japanisch).
    15. ↑ Shūgiin: Präsidium und Ausschussvorsitzende (japanisch), abgerufen am 11. September 2026.
    16. ↑ Shūgiin: 国会施設案内

    Anmerkungen

    1. ↑ 2021 war keine volle Wahlperiode, sondern eine Auflösung kurz vor dem Ende.