Das Signalement ist Grundbestandteil jeder Eingangsuntersuchung. Es gestattet nicht nur die eindeutige Zuordnung von Befunden zu einem individuellen Tier, sondern gibt bereits Hinweise auf eine mögliche Rasse- oder Altersprädisposition für bestimmte Erkrankungen. Teile des Signalements sind nach Artikel 28 der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 Pflichtangaben im EU-Heimtierausweis. Im Protokoll einer Ankaufsuntersuchung beim Pferd muss das Signalement enthalten sein, wenn das Tier nicht mit den Angaben im Equidenpass abgeglichen und dies entsprechend vermerkt wird.
↑Duden: Der Duden in zwölf Bänden. Band 1: Die deutsche Rechtschreibung. 25. Auflage, Dudenverlag, Mannheim / Leipzig / Wien / Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, S. 985.