Als Sitzteiler wird der fixe Abstand eines Sitzes zum davorliegenden Sitz (Reihenbestuhlung) oder gegenüberliegenden Sitz (Vis-à-vis) in einem öffentlichen Verkehrsmittel bezeichnet.
Er beschreibt weder
Diese Abstände sind regelmäßig wesentlich geringer. Sitzteiler unterscheiden sich je nach Verkehrsmittel, der gewählten Reiseklasse (Beförderungs- oder Wagenklasse) und stellen demnach ein Komfortmerkmal während einer Reise dar.
Ausgewählte Beispiele von Sitzteilern verschiedener Fernverkehrsmittel in Deutschland:
| Verkehrsmittel | Sitzanordnung | Business / 1. Wagenklasse | Economy / 2. Wagenklasse |
|---|---|---|---|
| Intercity-Express (Deutsche Bahn) | Reihe | 105,0 cm – 93,0 cm | 97,1 cm – 85,6 cm |
| Intercity (Deutsche Bahn) | Reihe | 110,0 cm – 97,5 cm | 94,0 – 85,0 cm |
| Fernbus (Flixbus) | Reihe | – | 83,0 cm – 70,0 cm |
| Mittelstreckenflugzeug (Deutsche Lufthansa) | Reihe | 76,2 cm | 76,2 cm |
| Intercity-Express (Deutsche Bahn) | Vis-à-vis | 210,0 cm – 195,6 cm | 201,4 cm – 180,2 cm |
| Intercity (Deutsche Bahn) | Vis-à-vis | 230,6 cm – 195,0 cm | 199,6 cm – 170,0 cm |
Unter Sitzteilung wird die Anzahl der Sitze rechts und links des Mittelgangs verstanden, sofern es sich nicht um Längssitz(bänk)e handelt. Gängige Sitzteiler im öffentlichen Personennahverkehr sind:
Die Anzahl der Sitze in Querrichtung ergibt alleine noch keinen Hinweis auf den Komfort, dazu muss zusätzlich die Breite des Fahrzeugs und die Breite des Mittelgangs bekannt sein. Eine direkte Aussage zum Komfort liefert die Sitzbreite.